SchweizUrlaub mit Hund: Einreisebestimmungen für die Schweiz

Die Schweiz ist ein tolles Reiseziel für einen Urlaub mit Hund. Das Land ist nicht nur nah an Deutschland gelegen, es ist dank der 2013 eingeführten EU-Verordnung Nr. 576/2013 auch einfach, dort mit deinem Vierbeiner einzureisen. Zur Einreise in die Schweiz benötigt dein Hund lediglich…

… einen EU-Heimtierpass.
… eine gültige Tollwutimpfung.
… einen Mikrochip.

 

Zusätzliche Hinweise für die Einreise mit Hund in die Schweiz:


Reisen mit Welpen

Dürfen in anderen Ländern der EU nur Welpen mit einer gültigen Tollwutimpfung einreisen, gibt es in der Schweiz eine Sonderregelung: Es ist dir erlaubt deinen bis zu 12 Wochen alten Welpen ungeimpft mit in die Schweiz zu nehmen. Vorausgesetzt er wird vom Muttertier begleitet. Oder du musst als Hundebesitzer eine Erklärung abgeben, dass der Welpe seit seiner Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen ist, die für Tollwut empfänglich sind.

Auch Jungtiere zwischen 12 und 16 Wochen dürfen mit solch einer Erklärung in die Schweiz einreisen, wenn sie bereits gegen Tollwut geimpft sind, die Wartezeit von 21 Tagen aber noch nicht abgelaufen ist.

 

Mit wie vielen Hunden darf ich in die Schweiz einreisen?

Es dürfen maximal 5 Hunde mit in die Schweiz eingeführt werden.

 

Verbotene Hunderassen für die Einreise in die Schweiz:

Die Einreisebedingungen für Hunde in die Schweiz sehen keine Einschränkungen für bestimmte Hunderassen vor.

Die Schweiz verbietet jedoch die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Ruten. Ausnahmen werden nur bei Kurzaufenthalten gemacht. Über die Kriterien für eine Ausnahme entscheidet der Zoll. Zudem musst du eine Kaution leisten.

Je nach Kanton gelten in der Schweiz unterschiedliche Anforderungen an die Leinen- und Maulkorbpflicht. Erkundige dich vor deiner Reise über die aktuellen Bestimmungen.

 

 

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