Einreisebestimmungen mit Hund in Schweden
Schweden ist das perfekte Reiseland für einen Urlaub mit Hund. Gerade in einem Ferienhaus könnt ihr hier gemeinsam eine schöne Zeit verbringen. Und die Anreise kann angenehm mit dem Auto gestaltet werden. Die Einreise mit deinem Vierbeiner ist dabei relativ unkompliziert: Da Schweden Teil der Europäischen Union ist, regelt die Einreise die 2013 eingeführte EU-Verordnung Nr. 576/2013, die einheitlich für alle EU-Länder gilt.
Diese besagt, dass Ihr für euren Vierbeiner Folgendes benötigt, wenn ihr gemeinsam nach Schweden reisen möchtet:
- einen EU-Heimtierauweis
- einen Mikrochip
- eine gültige Tollwutimpfung
- Anmeldung beim Zoll in Schweden (siehe unten)
Zusätzliche Hinweise für die Einreise mit Hund nach Schweden:
Reisen mit Welpen
Dein Vierbeiner ist bei Reiseantritt jünger als 15 Wochen alt? Dann musst du deine Urlaubplanung noch einmal überdenken. Denn du darfst einen Welpen nur mit einer gültigen Tollwutimpfung ins europäische Ausland mitnehmen. Die Impfung kann erst ab einem Mindestalter von 12 Wochen bei deinem Hund durchgeführt werden und benötigt 21 Tage, bis sie ihren vollen Impfschutz entfaltet. Das bedeutet, dass es Hundehaltern nur noch erlaubt ist Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mit auf Reisen zu nehmen.
Mit wie vielen Hunden darf ich nach Schweden einreisen?
Du darfst mit maximal 5 Hunden nach Schweden einreisen.
Verbotene Hunderassen für die Einreise nach Schweden:
Alle Hunderassen dürfen nach Schweden einreisen, wenn die Einreisestandards erfüllt werden.
Anmeldung deines Hundes beim Zoll in Schweden:
Wichtig: Mitgeführte Hunde musst du beim Zoll anmelden. Begib dich also bei der Einreise auf direktem Wege zur roten Zollpassage. Dort wird dein Hund registriert. Keine Angst: Du musst keinen Zoll für deinen Hund bezahlen.
Du kannst dir die Einreise aber auch erleichtern, in dem du deinen Hund vorab beim Zoll auf dessen Webseite anmeldest (auch auf Deutsch).
Hier zur deutschen Anmeldungsseite für euren Hund in Schweden beim Zollamt: Zoll Schweden Hund.
Du bekommst nach der Registrierung eine Registrierungsnummer mit der es dir erlaubt ist, bei deiner Einreise nach Schweden den grünen Ausgang „Nichts zu verzollen“ zu wählen. Die Registrierungsnummer musst du bei Anforderung angeben. TIPP: Einfach vorne im Heimtierausweis vermerken. Den hast du ja immer dabei.
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