Einreisebestimmungen für den Urlaub mit Hund in Europa

Mops sitzt im gepackten Kofferraum

Dein Urlaub mit Hund ist bereits geplant und euer Reiseziel liegt in Europa? Kein Problem, denn ihr müsst euch nur an die für alle EU-Länder gültigen Einreisebestimmungen sowie an einige Sonderregelungen halten. Dann könnt ihr problemlos einreisen. Die Bestimmungen richten sich nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die am 29. Dezember 2014 aktualisiert wurde.

Auf hundeurlaub.de findest du alle wichtigen Einreisebestimmungen für deine Ferien mit Hund in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien und Ungarn.

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Allgemeine Einreisebestimmungen für Hunde in Europa

An folgende Einreisebestimmungen musst du dich halten, wenn du mit deinem Hund innerhalb der EU verreist:

  • Heimtierausweis - wichtiges Einreisedokument

    Reist du mit deinem Hund in ein europäisches Land, musst du unbedingt den EU-Heimtierausweis mit dir führen. Er dient nämlich der eindeutigen Identifikation deines Vierbeiners. Das blaue Dokument enthält wichtige Angaben zum Halter, zu Impfungen und zur Mikrochipnummer. Denk also auf jedem Fall daran, den EU-Heimtierpass einzupacken! Ohne ist die Einreise für deinen Hund nämlich nicht möglich!

    Wichtig: Erst nach der Kennzeichnung und der eindeutigen Identifikation deines Hundes darf die notwendige Tollwutimpfung erfolgen. Ein entsprechender Vermerk muss im EU-Heimtierpass enthalten sein.

  • Kennzeichnung mit dem Mikrochip

    Laut Verordnung (EU) Nr. 576/2013 muss dein Hund zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein. Für die Lesbarkeit sollte der Chip der ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen. Handelt es sich um eine andere Norm, musst du als Halter ein Lesegerät zur Verfügung stellen. Die Kennzeichnung mit dem Chip ist für alle Hunde, die ab dem 4. Juli 2011 neu zu kennzeichnen sind, Pflicht. Ausgenommen sind Vierbeiner, die vor diesem Datum bereits mit einer Tätowierung gekennzeichnet wurden. Ist sie gut sichtbar, behält sie weiterhin ihre Gültigkeit.

  • Tollwutimpfung

    Der Heimtierausweis muss den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass dein Hund über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Zum Zeitpunkt der Impfung müssen die Welpen mindestens 12 Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach der Impfung wirksam.
    • Der Grenzübertritt darf frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.
    • Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig, sofern sie innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte.
    • Die Impfung darf erst nach der Kennzeichnung des Hundes erfolgen.

    Ausnahmen: EU-Länder können die Einreise von nicht gegen Tollwut geimpften Jungtieren unter bestimmten Voraussetzungen genehmigen. Die Sonderregelung gilt für Hunde, die entweder weniger als 12 Wochen alt sind und keine Tollwutschutzimpfung erhalten haben oder zwischen 12 und 16 Wochen alt sind und eine Tollwutschutzimpfung besitzen, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen. Sie dürfen unter folgender Bedingung einreisen:
    Du verfügst über eine Erklärung eines zugelassenen Tierarztes, die bestätigt, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde und keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren hatte (Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung) oder, dass das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird. Diese muss außerdem alle Anforderungen zur Einreise erfüllen.

  • Maximal fünf Hunde dürfen einreisen

    Du darfst mit maximal fünf Hunden einreisen. Eine Ausnahmeregelung gilt, wenn die Reise einem bestimmten Zweck dient. Beispielsweise wenn dein Vierbeiner an einem Wettbewerb oder an einer Ausstellung teilnimmt. Dann musst du als Hundehalter oder eine ermächtigte Person über einen schriftlichen Nachweis verfügen. Aus diesem muss eine Registrierung deines Vierbeiners bei einer entsprechenden Vereinigung hervorgehen. Zudem muss dein Hund bei der Einreise älter als 6 Monate sein.

 

Einreisebedingungen der EU-Länder auf einen Klick

Die hier genannten Einreisebedingungen sind für alle EU-Länder verbindlich. Einige Länder wie Dänemark oder Frankreich haben zusätzlich Sonderregelungen für die Einfuhr von Hunden. Diese sowie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen haben wir übersichtlich für dich zusammengefasst.

Klick einfach auf das jeweilige Land, in das du mit deinem Hund reisen möchtest, und du erhältst auf einen Blick alle wichtigen Informationen.

 

Stand der Informationen: 2019
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