Einreisebestimmungen für Dänemark mit Hund (Stand: April 2025)
Für deinen Urlaub mit Hund ist Dänemark wie geschaffen. Weitläufige Strände, jede Menge Natur und Badespaß im Meer. Damit die Einreise und der Urlaub entspannt ablaufen, haben wir dir wichtige Fakten und Regelungen zusammengestellt.
Die Einreisebestimmungen für Hunde werden von der EU-Verordnung 577/2013 geregelt und gelten für alle EU-Länder. Hältst du dich an alle Vorgaben, ist die Einreise nach Dänemark mit deinem Vierbeiner problemlos möglich.
Zur Einreise nach Dänemark benötigst du für deinen Hund:
- Einen gültigen vom Tierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis
- Eine gültige Tollwutimpfung
- Eine deutlich erkennbare Tätowierung oder einen Mikrochip (seit 2011 für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend)
- Nachweise darüber, dass der Hund zu nicht-kommerziellen Zwecken einreist (z. B. Ferienwohnungsreservierung, Bahntickets etc.)
- Ein Halsband mit Angabe des Halters inkl. Adresse.
Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du auf dem Halsband ebenfalls deine Handynummer und die Adresse deiner Ferienwohnung angeben. So kann dein Vierbeiner im Ernstfall schnell wieder bei dir sein.
Hundefreundlichkeit das ganze Jahr über
Dänemark gilt als sehr hundefreundliches Land. Mehr als 600.000 Hunde leben dort mit ihren Zweibeinern. Es ist also nicht verwunderlich, dass die Dänen viel Wert auf eine entspannte gemeinsame Zeit legen. An fast allen Stränden sind Hunde daher ganzjährig willkommen. In der Nebensaison zwischen Anfang Oktober und Ende März darf deine Fellnase sogar ganz ohne Leine auf dem Sand herumtollen und im Meer baden.
Keine Angst vor dem Hundegesetz
Das dänische Hundegesetz gibt es bereits seit mehr als 50 Jahren. Eine Änderung 2010 hat zu Kontroversen und Unsicherheiten geführt, da Hunde eingeschläfert werden sollen, wenn sie andere Hunde oder Menschen anfallen und ihnen Bissverletzungen zufügen.
2014 gab es eine weitere Anpassung mit einer deutlichen Entschärfung. Nach der Neuregelung musst du als Hundebesitzer keine Angst mehr vor Verletzungen durch den Hund haben, wenn dieser lediglich heftig spielt oder sich verteidigt hat. Mit der Änderung ist eine präzise Definition darüber einhergegangen, welche physischen Schäden vorhanden sein müssen, damit von einer Bissverletzung gesprochen werden kann.
Wichtig zu wissen: Das dänische Ministerium für Umwelt und Ernährung hat bekanntgegeben, dass bislang kein Hund deutscher Touristen vom Hundegesetz betroffen war! Ihr könnt also ohne Sorgen mit eurem Hund nach Dänemark einreisen und einen tollen Urlaub genießen.
Geltende Richtlinien für die Einreise mit Hund nach Dänemark
Dänemark besitzt verschärfte Regeln, was die Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 als gefährlich eingestuften Hunderassen angeht. Hintergrund ist der Schutz für dich und deinen Vierbeiner. Das Verbot bezieht sich zudem auf Kreuzungen der nachfolgend genannten Hunderassen:
- Amerikanische Bulldogge
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Boerboel
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Pitbull Terrier
- Šarplaninac
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Tosa Inu
- Zentralasiatischer Owtscharka
Ausnahmeregelungen vom dänischen Hundegesetz
Das Hundegesetz sieht eine Ausnahme vom Einreiseverbot der gelisteten Hunderassen vor. War dein Hund bereits vor dem 17. März 2010 Familienmitglied, darf er trotzdem mit euch nach Dänemark einreisen. Es muss jedoch an öffentlich zugänglichen Orten an einer höchstens zwei Meter langen Leine laufen und einen Maulkorb tragen. Achte unbedingt darauf, einen Nachweis zu erbringen, dass dein Vierbeiner schon entsprechend lange bei dir lebt. Achtung: Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inus. Für diese Hunderassen besteht bereits seit 1991 ein Verbot in Dänemark.
Für die Durchreise gilt das Verbot ebenfalls nicht. Der Transport von Hunden, die laut Gesetz verboten sind, ist somit gestattet. Voraussetzung dafür ist, dass die Hunde das Transportmittel nicht verlassen. Lediglich ein kurzer Aufenthalt beim Austreten ist erlaubt. Wichtig ist, dass der Transport ohne längere Aufenthalte in Dänemark erfolgt.
Zusätzliche Hinweise für die Einreise mit Hund nach Dänemark
Einige Hunderassen sehen den verbotenen Rassen sehr ähnlich. Um Ärger und Verwechslungen vorzubeugen, solltest du stets Papiere zum Nachweis der Hunderasse mit dir tragen. Die dänische Polizei darf einen Nachweis nur dann verlangen, wenn dein Hund auch tatsächlich einer der gelisteten Hunderasse ähnelt, also ein triftiger Grund auf Basis der optischen Merkmale vorliegt.
Folgende Hunderasse können Ähnlichkeiten zu den verbotenen Rassen aufweisen (keine Gewähr auf Vollständigkeit der Liste):
- Tatra Schäferhund / Tatrahund / Polski owczarek podhalanski
- Cao Fila De Sao Miguel
- Bordeauxdogge / Dogue de bordeaux
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Cane Corsa Italiano
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Canario
- Iberische Dogge
Gut zu wissen: Bleibst du länger als vier Wochen in Dänemark, musst du deinen Hund im dänischen Hunderegister eintragen.
Was passiert bei einer Verletzung durch Hunde?
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und guter Erziehung kann es zu Vorfällen zwischen Hunden oder sogar Mensch und Hund kommen. Das dänische Hundegesetz hatte bis zur Überarbeitung keine genau definierte Regelung, ab wann ein Hund nach Zufügen einer ernsthaften Verletzung eingeschläfert werden soll. Diese Regelung wurde mittlerweile konkretisiert, sodass nun eindeutig festgelegt ist, wie schwer die Verletzung sein muss.
Die Beurteilung der Situation erfolgt durch die dänische Polizei. Zudem hast du das Recht, einen Sachverständigen (Tierarzt) hinzuzuziehen. Dieser klassifiziert die erlittene Verletzung und entscheidet, ob es sich um eine tatsächliche Bisswunde oder lediglich um eine übliche Reaktion im Spiel zwischen den Hunden oder eine Provokation handelt.
Hier ist nochmal zu betonen, dass bisher kein Hund aus Deutschland vom Gesetz betroffen war und aufgrund der Regelung eingeschläfert wurde!
Tollwutimpfung bei Einreise mit Hund in Dänemark
Dein Hund benötigt eine nachgewiesene Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage alt sein muss. Hatte dein Hund bereits vorab eine Tollwutimpfung, reicht es aus, wenn diese auch in kürzerer Zeit vor dem Urlaub aufgefrischt wurde. In jedem Fall musst du die fristgerechte Auffrischung durch einen Eintrag im Heimtierausweis mittels deines Tierarztes nachweisen.
Reisen mit Welpen
Hunde, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht einreisen.
Seit Anfang 2015 dürfen Welpen nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter (12 Wochen) und der Ausbildung des Impfschutzes (21 Tage) bedeutet dies, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.
Mit wie vielen Hunden darf ich nach Dänemark einreisen?
Es dürfen maximal 5 Hunde mitgenommen werden.
Allgemeine Leinenpflicht
In Dänemark besteht an den Stränden vom 01. April bis zum 30. September Leinenpflicht. In Wäldern und Naturschutzgebieten herrscht ganzjährig Anleinpflicht. An Stränden musst du auf die Blaue Flagge achten. An diesen Strandabschnitten darfst du den Strand lediglich überqueren, aber nicht dort mit deinem Hund verweilen. Kommst du der Leinenpflicht nicht nach, kann dies ein Bußgeld von mehreren Tausend Kronen nach sich ziehen.
Wenn du alle Regeln beachtest, steht einem Urlaub mit Hund in Dänemark nichts im Wege.
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