Einreisebestimmungen für Norwegen mit Hund
Norwegen bietet sich hervorragend als Reiseziel für einen Urlaub mit Hund an. Ist es doch mit dem Auto gut von Deutschland aus erreichbar. Norwegen gehört nicht zur Europäischen Union. Daher sind die Voraussetzungen zur Einreise mit Hund etwas anders als in den Mitgliedsstaaten der EU. Hier stellen wir dir die Einreisebestimmungen mit Hund in Norwegen näher dar. Unsere Hunde sind unsere Familienbegleiter. Die folgenden Hinweise gelten nur für Hunde, die nicht kommerziell (also zum Verkauf) nach Norwegen eingeführt werden.
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Hund mit nach Norwegen nehme?
… einen EU-Heimtierpass.
… einen Mikrochip.
… eine gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt - siehe unten)
… eine Impfung gegen Bandwurm (Echinikokken)
… der Hund muss im Besitz einer verantwortlichen Person sein, die schriftlich bestätigen muss, dass der Hund nicht zum Verkauf nach Norwegen verbracht wird
Heimtierausweis
Für die Einreise nach Norwegen benötigt der Hund bzw. der Halter einen Heimtierausweis, der Angaben zum Eigentümer, eine Beschreibung und eine Identifikationsnummer des Tieres enthält. Der Ausweis muss außerdem Angaben zum ausstellenden Tierarzt, zur Tollwutimpfung und, falls erforderlich, zur Behandlung gegen Echinokokken enthalten.
Heimtierausweise werden von autorisierten Tierärzten ausgestellt. In den EU-Ländern und Norwegen gilt ein einheitliches Muster für den Heimtierausweis. Kein anderer Impfausweis kann den Heimtierausweis ersetzen.
Ab dem 29. Dezember 2014 müssen in einem EU-Land ausgestellte Heimtierpässe dem in Teil 1 des Anhangs III der Verordnung (EU) Nr. 577/2013 (europa.eu) festgelegten Muster entsprechen. In Norwegen ausgestellte Heimtierpässe müssen ab dem 1. Juni 2016 demselben Muster (mit einigen nationalen Anpassungen auf dem Umschlag) entsprechen. Heimtierpässe, die vor dem 29. Dezember 2014 in einem EU-Land oder vor dem 1. Juni 2016 in Norwegen ausgestellt wurden, müssen dem in der Entscheidung 2003/803/EG (europa.eu) festgelegten Muster entsprechen.
Mikrochip
Norwegen schreibt bei der Einreise vor, dass der Hund durch einen Mikrochip oder eine deutlich lesbare Tätowierung identifiziert werden. Der Mikrochip muss der Norm ISO 11784 entsprechen und die HDX- oder FDX-B-Technologie verwenden. Der Mikrochip muss mit einem Mikrochip-Lesegerät gelesen werden können, das der Norm ISO 11785 entspricht. Wenn der Mikrochip den Standardanforderungen nicht entspricht, muss der Besitzer ein Mikrochip-Lesegerät bereitstellen, das den Mikrochip lesen kann. Ab dem 3. Juli 2011 ist nur noch ein Mikrochip als Identifizierung zulässig. Eine Tätowierung wird als Identifizierungsmethode akzeptiert, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde. WICHTIG: Der Hund muss vor der Tollwutimpfung identifiziert werden (siehe unten: Tollwutimpfung)
Tollwutimpfung
Für die Einreise nach Norwegen ist eine gültige Tollwutimpfung vorgeschrieben, die mindestens 21 Tage alt sein muss. Mittels der Tiergesundheitsbescheinigung muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Bitte beachtet Folgendes: Tollwutimpfung darf nicht vor der Anbringung des Mikrochips erfolgen. Es muss anhand der Chip-Nr. eine eindeutige und unverwechselbare Zuordenbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Hund feststellbar sein.
Der Impfstoff muss entweder ein inaktivierter Impfstoff mit mindestens einer Antigeneinheit pro Dosis (Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation) oder ein rekombinanter Impfstoff sein, der das immunisierende Glykoprotein des Tollwutvirus in einem Lebendvirusvektor exprimiert. Wenn der Impfstoff in einem EU-Land oder in Norwegen verabreicht wird, muss eine Marktzulassung für den Impfstoff vorliegen. Der Impfstoff muss von einem autorisierten Tierarzt verabreicht werden. Das Tier muss bei der Verabreichung des Impfstoffs mindestens 12 Wochen alt sein. Das Verabreichungsdatum ist im entsprechenden Abschnitt des Heimtierausweises anzugeben. Die Gültigkeitsdauer beginnt frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für eine Erstimpfung geforderten Impfprotokolls. Für eine Auffrischungsimpfung gilt keine 21-tägige Wartezeit, sofern sie innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorangegangenen Impfung erfolgt.
Die Gültigkeitsdauer ist vom ermächtigten Tierarzt im entsprechenden Abschnitt des Heimtierausweises anzugeben. Eine Auffrischungsimpfung gilt als Erstimpfung, wenn sie nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorangegangenen Impfung erfolgt.
Impfung gegen Bandwurmbefall
Dein Vierbeiner muss vor der Reise mit einem anerkannten Präparat wie Praziquantel oder Epsiprantel gegen Bandwurmbefall behandelt werden. Innerhalb von 120 bis 24 Stunden vor der Einreise deines Hundes nach Norwegen muss die Behandlung durchgeführt und im EU-Heimtierausweis vermerkt werden.
Es gibt noch die Alternative der 28-Tage-Regelung: Hierbei muss dein Hund zweimal innerhalb von 28 Tagen vor der Einreise nach Norwegen entwurmt werden. Eine erneute Entwurmung ist dann erst nach 28 Tagen nötig. Vor allem für Reisende, die die norwegische Grenze in einem Zeitraum von 4 Wochen öfter überqueren möchten, ist diese Methode sinnvoll.
Hinweis: Wenn du aus einem EU-Land (außer Schweden) nach Norwegen einreist, musst du deinen Hund zusammen mit den für die Einreise erforderlichen Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze unaufgefordert dem Zoll vorstellen.
Zusätzliche Hinweise für die Einreise mit Hund nach Norwegen:
Reisen mit Welpen
Hast du einen Hund, der jünger als 15 Wochen alt ist, darfst du ihn nicht mit nach Norwegen nehmen. Das liegt daran, dass nur Welpen mit einer gültigen Tollwutimpfung ins europäische Ausland reisen dürfen. Hunde müssen ein Mindestalter von 12 Wochen für die Impfung haben und sie dürfen nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung eingeführt werden. Dies bedeutet, dass es Hundehaltern nur noch erlaubt ist, Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mit auf Reisen zu nehmen.
Mit wie vielen Hunden darf ich nach Norwegen einreisen?
Du darfst mit maximal 5 Hunden einreisen.
Verbotene Hunderassen für die Einreise nach Norwegen:
Folgende Hunde dürfen nicht nach Norwegen einreisen:
- Pit Bull Terrier
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Tosa
- Dogo Argentino
- Tschechoslowakischer Wolfhund
- Mischlinge der genannten Rassen.
Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der norwegischen Lebensmittelaufsicht, die für die Überwachung der Einreisebestimmungen zuständig ist (nur in Englisch/Norwegisch): Mattylsinet
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