Einreisebestimmungen Frankreich mit Hund
Das Verreisen mit deinem Vierbeiner innerhalb der EU ist seit der Einführung der Verordnung Nr. 576/2013 denkbar einfach. Die Einreisebestimmungen sind für alle EU-Länder allgemeingültig.
Zur Einreise nach Frankreich benötigst du für deinen Hund:
- einen gültigen, vom Tierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis
- einen gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mind. 21 Tage vor der Einreise)
- einen Rassennachweis bei Kampfhunden
Zusätzliche Hinweise für die Einreise mit Hund nach Frankreich
Bevor du die Einreise nach Frankreich antrittst, sind einige zusätzliche Punkte zu beachten.
Reisen mit Welpen
Hunde, die jünger als 15 Wochen sind dürfen nicht einreisen:
Seit Anfang 2015 dürfen Welpen nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter (12 Wochen) und der Ausbildung des Impfschutzes (21 Tage) bedeutet dies, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.
Mit wie vielen Hunden darf ich nach Frankreich einreisen?
Es dürfen maximal 5 Hunde mitgenommen werden.
Verbotene Hunderassen für die Einreise nach Frankreich
Frankreich unterteilt bei dem Einreiserecht für Hunde in zwei Kategorien. Kampfhunde der Kategorie 1 ist die Einreise sowie Durchreise seit 2000 untersagt. Hierzu gehören folgende Rassen, die in keinem internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind:
- American Staffordshire Terrier
- Mastiff (Boer Bull)
- Tosa Inu
- Rottweiler
- Mischlinge dieser Rassen
Hunderassen wie Rottweiler (oder Typus Rottweiler), Pittbulll sowie Typus Tosa, die in einem Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, gehören der 2. Kategorie an. Sie dürfen nach Frankreich einreisen. Dies ist allerdings an strikte Einfuhr- und Haltungsbedingungen geknüpft, die einen kurzen Aufenthalt unmöglich machen. Vorzulegen sind beispielsweise Eignungsnachweise, Verhaltensbegutachtungen und Besitzgenehmigungen, die sogar vor Ort absolviert werden müssen. Erkundige dich bei länger geplanten Aufenthalten bitte im zuständigen Rathaus im französischen Wohnort.
Hunde der Rassen (und nicht Typ) Dobermann, deutsche Dogge sowie Staffordshire Bull Terrier werden nicht zur 1. und 2. Kategorie gerechnet, sodass die Einreise nach Frankreich erlaubt ist. Das Tragen eines Maulkorbes und die Leinenführung von einer volljährigen Person wird empfohlen.
Zudem gilt für alle Hunde, die länger als drei Monate oder dauerhaft in Frankreich bleiben, identifiziert und in einem innerstaatlichen Register eingetragen werden müssen.
Unser Tipp: Solltest du und/oder dein Tierarzt nicht sicher sein, ob dein Hund zu einer der verbotenen Rassen gehört, dann raten wir dir von einer Einreise nach Frankreich ab.
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