Einreisebestimmungen für Polen mit Hund
Polen ist für den Urlaub mit Hund ein beliebtes Urlaubsziel. Möchtest du deinen Vierbeiner mit auf eine Reise ins Nachbarland nehmen, musst du die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 576/2013 kennen. Die Einreisebestimmungen sind für alle EU-Länder allgemeingültig.
Für die Einreise nach Polen benötigt dein Hund:
- einen gültigen, vom Tierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis
- eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mind. 21 Tage vor der Einreise)
- einen Mikrochip zur Kennzeichnung
Zusätzliche Hinweise für die Einreise mit Hund nach Polen
Bevor du die Einreise antrittst, sind zusätzliche Punkte zu beachten, welche das Alter des Hundes und die Höchstanzahl mitgeführter Hunde betreffen.
Reisen mit Welpen
Wenn dein Hund jünger als 15 Wochen ist, ist es dir nicht erlaubt ihn mit nach Polen zu nehmen. Er benötigt für die Einreise einen gültigen Tollwutschutz. Für die Impfung ist ein Mindestalter deines Vierbeiners von 12 Wochen nötig. Dann benötigt der Impfschutz noch 21 Tage Zeit, um seine volle Wirksamkeit zu entfalten. So ist es erst möglich mit deinem Hund nach Polen zu reisen, wenn er mindestens 15 Wochen alt ist.
Mit wie vielen Hunden darf ich nach Polen einreisen?
Es dürfen maximal 5 Hunde mitgenommen werden.
Verbotene Hunderassen für die Einreise nach Polen:
In Polen ist die Einreise mit allen Hunderassen erlaubt.
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