ItalienEinreisebestimmungen für Italien mit Hund

Italien bietet viel Abwechslung für deinen Urlaub mit Hund. Wie gut, dass auch die Einreise problemlos möglich ist. Dafür sorgt die 2013 eingeführte EU-Verordnung Nr. 576/2013. Sie regelt die Einreisebestimmungen für Hunde und gilt einheitlich für alle EU-Länder.

Für die Einreise nach Italien benötigst du für deinen Hund:

  • einen gültigen, vom Tierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis
  • einen Mikrochip zur Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mind. 21 Tage vor der Einreise)
  • eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung

 

Zusätzliche Hinweise für die Einreise mit Hund nach Italien

Bevor du die Reise nach Irland mit deinem Hund antrittst, gibt es einige zusätzliche Punkte zu beachten. 

Reisen mit Welpen

Hunde, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht einreisen:

Welpen dürfen seit Anfang 2015 nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter (12 Wochen) und der Ausbildung des Impfschutzes (21 Tage) bedeutet dies, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.

Mit wie vielen Hunden darf ich nach Italien einreisen?

Es dürfen maximal 5 Hunde mitgenommen werden.

Verbotene Hunderassen für die Einreise nach Italien:

Es gibt keine Einreisebeschränkungen für bestimmte Hunderassen.

Welche Regeln gelten für Hunde in Italien nach der Einreise?

Du solltest immer eine Leine und einen Maulkorb mit dir führen. Die Leine darf dabei höchstens 1,5 m lang sein. Es kann sein, dass dein Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Gebäuden zusätzlich einen Maulkorb tragen muss. 

 

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