Ferienhäuser in verschiedenen Regionen

Ferienhausversicherungen:

Diese Versicherungen sollten Sie als Vermieter von Ferienimmobilien haben

Übernachtungen in Deutschland StatistikDas Haus am Meer, der Rückzugsort in den Bergen, die Wohnung im Grünen – Sie als Ferienhausbesitzer haben sich Ihren Traum von der Urlaubs-Immobilien erfüllt. Und das ist eine gute Investition, denn seit Jahren wird der Urlaub in Deutschland wird immer beliebter. Nicht zuletzt, weil Urlauber ihre Hunde problemlos mitnehmen können.

Bei all den Träumen und Vorstellungen von Ferienimmobilien als Geldanlage, Altersruhesitz und der Möglichkeit, selbst schnell in den Urlaub fahren zu können, ist die Gefahr groß, dass Sie als Ferienhausbesitzer wichtige Details übersehen: Welche Versicherungen brauche ich für das Ferienhaus überhaupt?

Wir haben die wichtigsten Versicherungen für Sie als Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen im In- und Ausland im Überblick und geben Tipps zur:

Tipp

Hier finden Sie eine spezielle Gebäude- und Hausratversicherung für Ferienhäuser. So ist Ihr Urlaubsdomizil umfassend geschützt.

Ferienhausversicherung ►

Gebäudeversicherung für Ferienhäuser: Sicherheit für Ihre vier Urlaubs-Wände

Versicherung für Ihr FerienhausEine Wohngebäudeversicherung für Ferienhäuser bezahlt die Kosten für Schäden, die an Ihrem Haus zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Überschwemmung, Schnee, Lawinen, Vandalismus, Einbruch-Diebstahl und Leitungswasser entstanden sind. Auch wenn zum Beispiel Bäume auf Ihr Haus stürzen, greift die Versicherung.

Von der speziellen Ferienhausversicherung werden dann sogar die Kosten für den Mietausfall übernommen, wenn ein Mieter nicht mehr anreisen kann, der Ihre Ferienimmobilie zu diesem Zeitpunkt ursprünglich gemietet hatte.

Übrigens: Wenn Aufräumarbeiten nach einem schweren Sturm durchgeführt werden müssen, zahlt das ebenfalls die Gebäudeversicherung. Ist nichts mehr zu retten, wird die Police im schlimmsten Fall sogar Abbruchkosten übernehmen.

Die Versicherung zahlt unter anderem bei Beschädigungen von:

  • Wänden, Toren, Hecken, Fenstern und Türen
  • Schwimmbädern und anderen permanenten Anlagen
  • Gartenhäusern
  • Briefkästen
  • Garagen und Carports
  • Alarmanlagen, Satellitenschüsseln und Fernsehantennen am Gebäude

(Quelle: https://www.verysafe.de/gebaeudeversicherung/)

Hausratversicherung für Ferienwohnung und -haus: Unverzichtbarer Schutz für Ihre Immobilie

Sie als Eigentümer einer Ferienimmobilien stecken viel Mühe und Arbeit in Ihre eigenen vier Wände: Für die Gäste nur das Beste. Im Gartenhäuschen stellen Sie Fahrräder bereit und parken Ihren Rasenmäher, Flachbildfernseher hängen für Ihre Gäste in Schlaf- und Wohnzimmer und ein besonders schöner Fernsehsessel aus Leder ziert die Wohnlandschaft für entspannte Abendstunden.

Doch was ist, wenn Ihre wertvollen Gegenstände geklaut werden? Wenn durch Sturm und Hagel Schäden entstehen oder ein Feuer ausbricht? In solchen Fällen greift eine Hausratversicherung für Ferienwohnungen.

Dabei ist es wichtig, dass Sie eine Versicherung abschließen, die speziell auf Ihre Ferienimmobilie zugeschnitten ist. Denn Risiko und Schadenhöhe sind bei Ferienhäusern, die auch mal länger leer stehen, höher als bei ständig bewohnten Immobilien. Ferienhausversicherungen sind daher als Sonderversicherungen einzustufen
(Quelle: https://www.verysafe.de/hausratversicherung/)

 

Leistungen der Hausratversicherung für Ferienwohnungen und -häuser

Eine spezielle Hausratversicherung für Ferienwohnungen und -häuser schützt Ihre Einrichtungsgegenstände, die nicht mit dem Haus oder dem Gartenhäuschen verbunden sind. Dazu gehören:

  • Möbel (auch Gartenmöbel)
  • Geld
  • Fernseher
  • Fahrräder
  • Schlüssel (etwa bei Schlüsselverlust oder -diebstahl)
  • Rasenmäher
  • Glas (wie in Möbel eingelassenes Glas, Spiegel etc.)

Die Deckung gilt dabei für Schäden, die durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Erdbeben, Sturm, Überschwemmung, Hagel oder Lawinen entstehen. Auch das Ausströmen von Wasser, Abwässern oder Heizöl aus fest installierten Heizungs- oder privaten Leitungswasseranlagen, Wasch- oder Spülmaschinen ist mitversichert. Wenn Ihnen ein Schaden durch Einbruch-Diebstahl oder versuchten Einbruch-Diebstahl sowie Vandalismus entsteht, greift die spezielle Hausratversicherung für Ferienobjekte. Auch bei längerer Abwesenheit.

 

Haftpflichtversicherung für Sie als Vermieter von Ferienhäusern und -wohnungen

Sturmflut trifft FerienhausWenn Sie Wohnraum vermieten, sind Sie dafür verantwortlich, dass Haus und Grundstück gefahrenfrei und in sicherem Zustand sind. Entsteht durch Ihr Haus oder Grundstück jemandem ein Schaden, sind Sie als Eigentümer dafür verantwortlich und müssen den Schaden begleichen. Das ist der Fall, wenn sich ein Feriengast zum Beispiel durch ein defektes Elektrogerät oder eine kaputte Fliese verletzt.

Das sogenannte Haftungsrisiko als Vermieter eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung muss also dementsprechend versichert werden. Welche Haftpflichtversicherung sinnvoll ist, hängt von der Art der Vermietung und den Einnahmen daraus ab. In manchen privaten Haftpflichtversicherungen ist zum Beispiel die Deckung solcher Schäden für eine vermietete Eigentumswohnung mitabgedeckt. Dazu gehören auch die Ferienwohnungen und das Ferienhaus.

Einen sehr guten Vergleich zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet unser Versicherungspartner verysafe:
Haushaftpflicht im Vergleich