Planen Sie eine Städtereise und möchten Ihren Hund gerne mitnehmen? Dann gilt es, in der Stadt einige Regeln zu beachten. Diese Bestimmungen sind für die Rheinmetropole Köln sogar in einem Gesetz fixiert. Grundsätzlich ist der Hund in den meisten städtischen Gebieten ausschließlich an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere für alle Fußgängerzonen und Einkaufspassagen. An Orten, wo mit Publikumsverkehr zu rechnen ist, muss der Hund ebenfalls an der Leine geführt werden. Die meisten Parkanlagen verbieten desgleichen das freie Laufenlassen der Hunde. Davon ausgenommen sind die sogenannten Hundewiesen, welche extra als solche gekennzeichnet sind. Diese Auslaufbereiche für den besten Freund des Menschen sind in der ganzen Stadt verteilt. Insgesamt gibt es in Köln mehr als 80 Hundewiesen.
Gleichermaßen gilt auf den Hundewiesen die Kotbeseitigungspflicht. Diese sagt aus, alle Rückstände des Hundegeschäftes zu beseitigen. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes in Köln dieser Vorgabe zuwiderhandeln, droht sogar ein Bußgeld. Für weitere Fragen zum Hundegesetz, das es wirklich gibt, hilft Ihnen in Köln das Amt für die öffentliche Ordnung gern weiter. Wenn Sie in der Stadt auch einmal ohne Ihren Vierbeiner einen Tag verbringen möchten, stehen rund um Köln einige Hundepensionen zur Verfügung, die sich sogar tageweise um Ihr Tier kümmern. Diese sogenannten Hundetagesstätten nehmen Ihren Hund innerhalb der Woche in der Zeit von 07.00 – 22.00 Uhr auf. Für den geplanten Stadturlaub in Köln brauchen Sie also auf Ihren Hund nicht zu verzichten oder eine Unterbringungsmöglichkeit suchen. Grundsätzlich gilt, dass die Stadt Köln sehr tierfreundlich und auch auf Städtereisende mit Vierbeinern eingestellt ist.



