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Einreisebestimmungen für Hunden: Immer wieder unterschätzt!

Donnerstag, 24. Juni 2010

Wie schön wäre es, gemeinsam mit seinem Hund entspannt in den Urlaub zu fahren. Das ist heute zwar einfacher, als früher, doch so ganz leicht, wird es Hund und Halter dann doch nicht gemacht.

Denn ob der Traum vom Palmengarten mit viel Auslauf, dem Baden im Mittelmeer mit anschließendem speziellem Menü für den Vierbeiner zu verwirklichen ist, ist auch heute noch fraglich. Denn vor der Einreise in ein fremdes Land muss man sich gut über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes erkundigen. Einige Einreisebestimmungen gelten sogar für fast alle Urlaubsländer. Dazu gehört die Tollwut-Impfung, die spätestens 30 Tage vor der Abreise gegeben werden muss, aber auch nicht älter sein darf, als 265 Tage. Selbstverständlich gibt es aber auch Einreisebestimmungen, die von Land zu Land verschieden sind.

In Italien beispielsweise, benötigt der Halter, um mit seinem Hund einreisen zu dürfen, ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt. Dieser muss bescheinigen, dass der vierbeinige Freund keine Tollwut und keine Infektionen hat. Zudem muss man wissen, dass in Italien Leinen- und Maulkorbzwang herrscht.

Eine Alternative wäre vielleicht Skandinavien. Eine romantische Unterkunft in einer Holzhütte in Norwegen oder Schweden mit viel Auslauf für den Hund, das wäre doch vielleicht etwas? Die Einreisebestimmungen für diese Länder sehen allerdings vor, dass sich der Hund vor der Einreise einer Blutprobe unterziehen muss. Diese soll belegen, dass die Tollwutimpfung erfolgreich war. Zusätzlich muss dem Hund eine Wurmkur verabreicht werden. Diese ist im Übrigen sehr kostspielig.

Eine echte Alternative wäre da ein Urlaub in den Niederlanden. Den Niederländern reicht der Imfpass – der EU-Heimtierausweis.