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Anschnallpflicht für den Hund

Mittwoch, 02. Dezember 2009

Viele kennen es, die Autotür geht auf und wer sitzt als Erstes drin? Nein, nicht der Fahrer, sondern der Hund. Sie genießen diese Autofahrten, schauen aus dem Fenster und freuen sich über die gemeinsame Zeit mit den Besitzern. Doch leider ist es oft der Fall, dass Bello einfach auf dem Vordersitz bei Frauchen auf dem Arm seinen Platz hat oder auf der Rückbank liegt. Natürlich sieht der Hund dies als sehr angenehm an, er kann sich auf dieser Bank schließlich frei bewegen.

Doch was passiert bei einem Unfall? Hier werden diese Tiere dann zu tödlichen Wurfgeschossen. Hat man zum Beispiel bei Tempo 50 einen Unfall, entspricht das Aufprallgewicht dem 25fachen des Körpergewichtes. So wird dann aus einem Malteser mit sechs Kilogramm ein Geschoss mit 150 Kilogram. Handelt es sich um einen Labrador mit 32 kg, trifft das Tier mit dem Gewicht eines Elefanten auf sein Opfer. Mensch und Tier haben hier keine Überlebenschancen.

EU Länder wie Spanien oder Italien haben aus diesem Grund eine generelle Anschnallpflicht für den Hund eingeführt. Diese gilt natürlich nur, wenn das Tier im Fahrzeuginnenraum befördert wird. Hat der Hund eine Box im Kofferraum, muss diese richtig befestigt werden. Wer hier in diesen Ländern mit einem ungesicherten Tier erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro rechnen.
Auch in Deutschland gibt es ein ähnliches Gesetz. Hier gelten Tiere als Ladung, welche immer richtig befestigt werden muss. Wird man in Deutschland mit einem ungesicherten Tier erwischt, muss man mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen.

Im Interesse der eigenen Sicherheit und der des Tieres sollten Hunde also nur gut gesichert im Auto mitfahren.