Hundehaftpflicht die Testsieger

Der Hund: Feinsinnig und flink wie ein Wiesel

Die Hundehaftpflicht als wichtiger Beitrag zur Risikominderung

Hunde haben so einiges von dem, was wir nicht haben. So erinnern ihre Ohren an bewegliche Ultraschallempfänger, deren obere Hörgrenze im Bereich von circa 44.000 Hertz liegt. Zum Vergleich: Ein Mensch muss bereits bei 17.600 Hertz passen. Weit überlegener sind sie uns jedoch noch, wenn es um den Geruchssinn geht. Kein Wunder, denn ihr genetischer Code weist etliche Gene mehr auf, die die Bildung von Geruchsrezeptoren ermöglichen: Dies macht Hunde zu Super-Schnüfflern. Schließlich sind Hunde auch noch ziemlich fix in ihrer Bewegungswahrnehmung und können diese abrupt auf ihre Muskeln und damit auch auf ihre Läufe oder Kiefer übertragen. Kurzum: So mancher Hund reagiert einfach rascher als sein Zweibeiner, und allein das kann hin und wieder Ärger mit sich bringen.

 

Bis der Hundehalter gedeutet hat, dass das plötzliche Durchstarten seines Bellos nicht bloß dazu dient, ein bisschen zu spielen, sondern dass jener gerade einen harmlosen Jogger oder Radfahrer verfolgt, ist das vermeintliche Jagdopfer vielleicht längst zu Boden gestreckt. Sofern der Sportler danach wieder in der Lage ist, sein zerrissenes T-Shirt zu präsentieren, darf der Hundebesitzer aufatmen. Ist die „wilde Hatz“ ohne Verletzungen ausgegangen, stehen die Chancen auf eine gütliche Einigung nicht schlecht, wenn er auf die Regulierung des Sachschadens durch seine Hundehaftpflichtversicherung verweisen kann. Die Kosten für ein T-Shirt mögen die Haushaltskasse nicht gleich hoffnungslos sprengen und ließen sich notfalls noch selber tragen. Erheblich teurer kann es allerdings kommen, wenn durch den Vierbeiner Personenschäden entstehen, die Heilbehandlungen und spätere gesundheitliche Einschränkungen nach sich ziehen. Hier kommt eine Hundehaftpflicht für die Behandlungskosten auf, die einen Hundebesitzer ansonsten durchaus in den wirtschaftlichen Ruin treiben können

 

Der sogenannten Gefährdungs- haftung nämlich wird sich jener kaum entziehen können. Gesetzlich verankert ist dies in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wonach bereits das Halten eines größeren Tieres ausreicht, um im Schadenfall in die Pflicht genommen zu werden.

 

Gerichtsurteilen nach haftet der Halter sogar dann, wenn eine andere Person aus einem Gefühl der Bedrohung heraus vor dem Hund flüchtet – und wiederum daraus ein Schaden entsteht. Für Hundehalter eine durchaus bedenkliche und unter Umständen kostenintensive Kette an Kausalitäten.

 

 

Wer einen Hund hält schützt mit dem Abschluss einer Hundehaftpflicht somit nicht nur andere vor eventuellen unkalkulierbaren Gefährdungsrisiken, sondern auch sich selbst vor einem möglichen finanziellen Fiasko. Wichtig zu wissen: Die Privathaftpflicht greift bei einem Schaden durch einen Hund nicht.

 

In absehbarer Zeit werden etliche Hundehalter wohl davon ausgehen müssen, die jährlichen Ausgaben für ihren Vierbeiner um mindestens ca. 50.00 EUR höher ansetzen zu müssen. Dann zumindest, wenn Politiker anderer Bundesländer der neuen Gesetzesinitiative in Sachsen-Anhalt folgen und neben einer Mikrochip-Registrierung und Maulkorb- und Wesenspflicht für einige Kampfhunderassen, die Verpflichtung zur Hundehaftpflicht für ALLE Hunde einzuführen. Diese neue Vorschrift gilt ab März 2009, und zwar völlig unabhängig von der Rasse des Hundes. Auch in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg hat sich der Gesetzgeber hierzu bereits entsprechend positioniert.

 

Sollte es zukünftig sogar bundesweit zu einer Vereinheitlichung kommen, gilt es für Hundehalter gar nicht mehr lange zu überlegen: Soll ich oder soll ich nicht zur Hundehaftpflicht….?

 

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