Die Schweiz: neutral, traditionell, mondän -
Durch die Kantone den Bernern auf der Spur bis zu den Mönchen in Alpenhöhen
Schweizweit ist das mit lateinischem Namen als „Confoederatio Helvetica”bezeichnete Alpenland für reiselustige Hundebesitzer und –interessierte sogar nahezu ein Muss. Das Thema Hund in vielen Facetten lässt sich nämlich über die einzelnen Landstriche, der Schweizer spricht von seinen 26 Kantonen, im Wanderschritt im wahrsten Sinne über Berg und Tal erkunden. Weil die Schweiz mit ihren um die fast 41.300 Quadratkilometern in der Tat doch ein bisschen weiter ist, sollte eine Tour durch die Schweizerische Eidgenossenschaft, zumindest mit einem Vierbeiner inpetto, gut geplant sein. Quer durch atemberaubende Landschaftskulissen finden sich einladende Fleckchen, die teilweise sogar nach traditionsreichen schweizer Hunderassen benannt sind.
Und so landet, wer sich auf die Spur charakteristischer Schweizer Hunde begeben hat, unwillkürlich im Appenzeller Land. Dieser östliche Landstrich mit dem Säntis als höchsten Berg der Appenzeller Alpen bietet nicht nur gelebte Traditionen und Bräuche, wie Viehschauen, Alpfahrt mit Alpauffahrt und Alpabfahrt, Tänzen und Musik (Bollenwees, Potersalp, Stobeden), hier auf den Höfen finden sich die Ursprünge der Appenzeller Sennenhunde. Vom Säntis aus übrigens kann man auf die angrenzenden Länder Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Frankreich und Italien blicken, ein Aufstieg dürfte sich lohnen.
Südlich gelegen das Wallis. Ein spezielles Ausflugsziel für Hundefreunde auf Schweiz-Reise ist obligatorisch das legendäre Hospiz Großer St. Bernhard, das durch den später heilig gesprochenen Bernhard von Menthon im 10. Jahrhundert begründet wurde. Die Wiege der mächtigen Bernhardiner, die in früheren Zeiten übrigens weniger massig gezüchtet wurden, findet sich hier in alpinen Höhen und noch heute pflegen die Augustinermönche des St. Bernhard-Klosters die Tradition der Aufzucht von Bernhardinern. Die Hunde mit dem Geruchs- und Orientierungssinn wurden als Gottesgabe angesehen. Getreu dieses Rufes soll „Klosterhund Barry” vierzig Menschen vor dem Erfrieren gerettet haben. Dem Hundeurlauber bietet das Wallis, grenzend an Italien, Frankreich, den Genfer See und die Kantone Waadt, Bern, Uri und den Tessin, mehr als vierhundert Kilometer Wander- und Pilgerwege. Den Vierbeiner freut das und seine feine Nase könnte direkt zu einer der urigen Berghütten führen, in denen der berühmte Schweizer Alpenkäse hergestellt wird und wo die Gäste mit einfachen aber nicht minder wohlschmeckenden traditionellen Speisen und Getränken versorgt werden. Im Wallis findet der Besucher ein exzellentes Anbaugebiet für Wein.
Last but noch lange nicht least, denn der Schweiz sind mittlerweile acht Hunderassen zuzuordnen: der Berner Sennenhund. Dieser Hund erfreut sich längst über sein nördlich gelegenes schweizer Ursprungsbundesland hinaus besonderer Beliebtheit. Nicht nur die Hunderasse übrigens, sondern auch Land und Leute, denn im Gliedstaat Bern ist man mit Freude zu Gast und lässt sich offenbar auch gern für immer nieder. Wie überall in der Schweiz haben auch die gleichnamige Stadt und Kanton eine besondere Köstlichkeit anzubieten: in diesem Fall die überall auf der Welt geschätzte Schweizer Schokolade: Tobler und Lindt & Sprüngli sind Namen, die mittlerweile für Gaumenfreuden ganzer Generationen stehen und die hier ihren Anfang nahmen.
Hundeurlauber sollten darauf achten, den Hund in Waldgebieten anzuleinen. Auch Maulkorbzwang übrigens ist in der Schweiz regional möglich. Wer einmal direkt nachfragt oder sich in Reiseberichten nach Meinungen zum Hundeurlaub in der Schweiz umschaut, wird mit positiven Erwartungen durchstarten können. Also, Vierbeiner eingepackt und durchgestartet und dann heißt es nur noch „Grüezy miteinandr” – im Switzerland!
Urlaubsland Schweiz (Schweizerische Eidgenossenschaft) in kurzen Daten:
Hauptstadt: Bern
Kantone bzw. Gliedstaaten: 26 (Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innenrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thrurgau, Uri, Waadt, Wallis, Zürich, Zug); Einteilung der Regionen auch in: Ostschweiz, Zürich, Zentralschweiz, Espace Mittelland, Genferseeregion, Tessin
Amtssprache: deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch
Fläche: 41.285 qkm , Einwohner: ca. 7,59 Mio. ,
Zeitzone: MEZ, Landesvorwahl: +41, Internet-Suffix: .ch
Währung: Schweizer Franken, Strom: 220V 50Hz.
Adresse der Schweizerischen Botschaft:
Botschaft Schweiz
Otto-von-Bismarck-Allee 4 A, 10557 Berlin
Telefon: 030/3904000, Fax: 030/3911030, EMail: vertretung@ber.rep.admin.ch
www.konsulate.de/info/info_konsulate_schweiz_botschaft_schweiz_in_deutschland.php
Für Hundeinteressierte hier die traditionellen Schweizer Hunderassen:
Großer Schweizer Sennenhund
Berner Sennenhund
Schweizer Niederlaufhund (Jura, Schwyz, Luzern, Bern)
Schweizer Laufhund
Appenzeller Sennenhund
St. Bernhardshund
Entlebucher Sennenhund
Berger Blanc Suisse (Schweizer weißer Schäferhund)
Einreisebestimmungen in die Schweiz (kein EU-Land, gilt als gelistetes Drittland bzgl. Wiedereinreise in EU!
- Daher: Für die Wiedereinreise Einreisebestimmungen Deutschland beachten!
- Bei der Einreise mit dem Hund ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen, der durch einen Tierarzt ausgestellt wurde. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU- Staaten.
- Der EU-Heimtierausweis muss enthalten: gültige Tollwutimpfung mit inaktiviertem Impfstoff, die mindestens 30 Tage und höchstens 1 Jahr vor Reisebeginn durchgeführt worden sein muss.
- Der Hund muss eindeutig identifizierbar sein (durch Tätowierung oder Mikrochip der ISO-Norm 11764 oder 11785)
- Die Einreise eines ungeimpften Heimtiers (Welpen von Hund, Katze, Frettchen), das jünger ist als 3 Monate, wird gestattet, wenn für das Tier ein EU-Ausweis mitgeführt wird und wenn es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist. Es muss ausgeschlossen sein, dass es mit wild lebenden Tieren in Kontakt gekommen ist, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, oder wenn es von seiner Mutter begleitet wird, von der es noch abhängig ist.
- Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist verboten. Dies gilt nicht bei Kurzaufenthalt (max. 3 Monate oder Umzug in die Schweiz).
- Für die Durchreise mit Bahn oder Flugzeug oder kurzem Zwischenaufenthalt gibt es keinerlei Einschränkungen.
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