Archiv für die Kategorie ‘Hundehaftpflicht’

Test zur Hundehaftpflicht

Montag, 16. Januar 2012

Die Tarife zur Hundehaftpflicht wurden in den letzten Jahren von verschiedenen Zeitschriften wie Finanztest und Ökotest getestet. Der Test zur Hundehaftpflichtversicherung von Finanztest ist im Heft 01/2011 und in Ökotest im Heft 07/2011 erschienen. Dabei unterscheiden sich der Test zur Hundehaftpflicht in der Herangehensweise von Finanztest und Ökotest deutlich voneinander.

Der Test von Finanztest ist eher etwas kurz gehalten und umfasst nicht so viele Tarife wie der Testbericht von Ökotest. Auch hinterlegt Finanztest eine Mindestdeckungssumme von 3 Mio. Euro, während Ökotest schon 5 Mio. Euro Untergrenze zur Deckungssumme vorsieht. Finanztest hat 82 Tarife verglichen und Ökotest 87 Tarife.

Die besten Tarife zur Hundehaftpflicht sind hier zu finden: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflichtversicherung.html

Die Testsieger unterscheiden sich dabei auch. Während Finanztest als günstige Anbieter die Tarife zur Hundehaftpflichtversicherung von Baden-Badener, Haftpflichtkasse Darmstadt und NV Versicherung hervorhebt, weist Ökotest insgesamt 32 Testsieger auf Rang 1 aus. Die besten Preis-Leistungssieger sind hier: Degenia, Gothaer sowie Rhion-Versicherung.

Der Testbericht von Ökotest legt dabei deutlich mehr Wert auf die Bedingungen und auf die Relation zwischen Bedingungen und Beitrag. Hier werden nicht nur die billigsten Tarife als Testsieger hervorgehoben, sondern es werden die mitversicherten Leistungen einzeln bewertet.

Beide Testberichte sind eine wertvolle Hilfestellung auf der Suche nach der richtigen Hundeversicherung. Aber jeder Hundehalter sollte sich auch im Internet nach einer entsprechenden Hundehaftpflicht umschauen. So bietet das Vergleichsportal vergleichen-und-sparen.de alle Testsieger aus den beiden Testheften an – sogar noch zum Teil deutlich niedrigeren Beiträgen: einfach mal schauen

 

Wenn sich „Bello“ wie der sprichwörtliche Elefant im Porzellanladen aufführt

Sonntag, 20. November 2011

Jeder Hund sei eine Gefahr für eine gepflegte Wohnung … eine drastische Aussage, mit der Alexander Spoerls in seiner „bunten Hundekunde“ vor verkratzten Türen und anderen Schönheitsmakeln warnt, die sich – lebt ein Hund im Haus -, jedoch nahezu zwangsläufig einstellen.  Natürlich ist der Vermieter „not amused“, weswegen viele Tierhalter erst gar nicht in ihre gute Stube lassen oder uns, spätestens beim Auszug, eine saftige Rechnung präsentieren. Doch zum Glück ist es so, dass Mietsachschäden durch die Hundehaftpflicht gedeckt sind.

Wer gerne verreist, sollte natürlich darauf achten, dass „Bello“ auch im Ausland versichert ist und auch Schäden in Ferienwohnungen gedeckt sind. Denn gerade hier, nach dem Stress der Reise und bei ungewohntem Futter, kann selbst stubenreinen Vierbeinern mal schlecht werden!

Dabei muss der Beitrag zur Hundehaftpflichtversicherung nicht zwangsläufig hoch sein. Denn die günstigsten Policen sind bereits für etwas über 30 Euro jährlich zu haben. Oftmals finden sich auch Sondertarife, etwa für Halter über 40 Jahre, so dass die Suche nach einer individuellen und maßgeschneiderten Police kein Problem ist.

Auf jeden Fall empfehlen sich jedoch hohe Deckungssummen. Denn auch friedliche Vierbeiner könnten, und sei es aus Schreck, Passanten beißen. Sind jedoch Personenschäden im Spiel, könnte es sein, dass der Halter bei einer Hundehaftpflicht, die zu niedrig kalkuliert ist, zum Schluß draufzahlt!

Aus diesem Grund schreibt Niedersachsen, das zum Juli 2011 in (s)einem Hundegesetz die Hundehaftpflicht zur Pflicht macht, eine Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro vor. Vergleichen tut also not. Wobei gute Service-Portale wie www.vergleichen-und-sparen.de ohnehin nur Policen gelistet haben, die dieses Kriterium erfüllen.

Hier kann übrigens auch ein Blick auf Hundekranken- und Hunde OP-Versicherung „riskiert“ werden. Denn, um noch mal Spoerls zu zitieren, „jede Wohnung ist auch ein Risiko für den arglosen Hund!“

 

Hundehaftpflichtversicherung: Welche Leistungen bietet ein guter Tarif?

Mittwoch, 10. November 2010

Die Hundehaftpflichtversicherung ist der wichtigste Schutz für den vierbeinigen Gefährten. Sie schützt Frauchen und Herrchen vor Schadensersatzforderungen, wenn es unser Liebling mal arg zu doll getrieben hat. Dabei kann nicht nur durch den Spieltrieb ein Schaden verursacht werden, auch ein Biss sorgt für Aufregung und rechtfertigt einen Schadensersatzanspruch. Wenn die Verletzung schwerwiegender ist, wird es ohne Hundehaftpflichtversicherung für den Halter teuer.

Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflichtversicherung.html

Mittlerweile bieten viele Gesellschaften die Hundehaftpflichtversicherung an. Für einen optimalen Schutz sollte man prüfen, ob die folgenden Leistungen auch zum Versicherungsumfang gehören:

•    Es werden nicht nur Leistungen für Personen- und Sachschäden erbracht, sondern auch für Vermögensschäden. Die empfohlene Deckung liegt bei mindestens 3 Mio. Euro.
•    Mietsachschäden müssen mit versichert sein. Das ist von Bedeutung nicht nur für die gemieteten Wohnräume, sondern auch im Urlaub, wenn durch den Hund etwas beschädigt wird.
•    Manche Tarife verzichten auf die Selbstbeteiligung, 150 Euro reichen vollkommen aus.
•    Wer einen Hund für Therapiezwecke nutzt, sollte darauf achten, ob dieses ebenfalls in der Hundehaftpflichtversicherung eingeschlossen ist. Auch der Rettungs- oder Suchhund kann in bestimmten Tarifen mit seiner Tätigkeit versichert werden.
•    Die Teilnahme an Hundeschulen gehört obligatorisch zum Versicherungsumfang.
•    Ebenso soll das Risiko durch Hüten fremder Dritter Umfang der Leistungen sein – gerade hier hat Herrchen nicht die Kontrolle über seinen Vierbeiner
•    Einige Gesellschaften bieten sogar Schutz, wenn der fremde Hüter selber durch den Hund gebissen wird.
•    Das Führen ohne Leine ist bei den meisten Gesellschaften als Risiko standardmäßig abgedeckt. Von Bedeutung ist dieses u. a. im Urlaub, wo man mit den örtlichen Leinenzwängen nicht vertraut ist.
•    Der Versicherungsschutz gilt auch weltweit, mindestens für zwei Monate.

Die Rechtsgrundlage für die Haftung des Hundehalters gibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Für den Hundehalter sollte die Hundehaftpflichtversicherung eine moralische Verpflichtung sein, denn auch ohne das eigene Zutun kann ein Schaden durch den Hund verursacht werden.

Bildquelle: www.pixelio.de – Stärkl Sabine

Personenschäden können dramatische Ausmaße annehmen!

Mittwoch, 07. Oktober 2009

Es sind vor allem die wehrhaften Rassen, die so genannten “Kampfhunde”, die bei vielen Menschen Angst und Schrecken auslösen. Tatsächlich jedoch kann jeder Hund – auch ein niedlicher Dackel -, zur Gefahr werden und einen so genannten Personenschaden anrichten. Darunter versteht man nach Auskunft der IAK GmbH, einem großen Versicherungsmakler mit über 225.00 Kunden, jeden Zwischenfall, bei dem ein Mensch geschädigt wird:

“Angenommen, der bis dato lamm-fromme Familienhund hat urplötzlich seine Leidenschaft, Haus und Hof verteidigen zu wollen, entdeckt und dabei dem Postboten die Hose zerfetzt, dann ist das nichts weiter als ein ärgerlicher Sachschaden, den man zur Not auch selbst bezahlen könnte. Trug der Beamte jedoch eine klaffende Fleischwunde davon, dann spricht man von einem Personenschaden!” Und der kann richtig teuer werden. Denn natürlich wird die Krankenkasse, die zunächst für die Behandlung des Gebissenen einspringt, im Nachhinein den Halter regresspflichtig machen. Dazu kommen Schmerzensgeld und Kosten für den Arbeitsausfall!

Noch dramatischer wird es, wenn ein Mensch ernsthaft – gar lebensgefährlich -, verletzt wird und/oder bleibende Schäden davon trägt. Und hier muss beileibe nicht immer der Angriff einer großen und wehrhaften Rasse im Spiel sein. Denn auch der kleinste Schoßhund, der auf die Straße rennt, kann großes Unheil anrichten. Schließlich braucht nur ein Radfahrer, der ausweichen will, von einem Auto erfasst zu werden. Auch in dem Fall, dass ein Rettungswagen, der einen Intensiv-Patienten transportiert, durch unseren Hund verunfallt, werden die Ansprüche, die auf uns zu kommen, enorm sein. Schließlich haben wir hier – neben dem vielleicht letalen Personenschaden -, noch die hohen Anschaffungskosten für ein neues Einsatzfahrzeug zu tragen!

Experten raten daher, bei der Hundehaftpflicht nicht allein die Preise, sondern vor allem auch die Höhe der Deckungssumme im Blick zu behalten. Sehr komfortable Vergleichsmöglichkeiten bietet hier zum Beispiel das Service-Portal www.vergleichen-und-sparen.de, das einen Onlinerechner aus 160 Tarifen bereit hält.

Proteste in Niedersachsen – Geplantes Hundegesetz vorerst ausgesetzt

Montag, 10. August 2009

Nach heftigen Protesten der Hundehalter in Niedersachsen können diese nun aufatmen: Das geplante und neue Hundegesetz wird vorläufig nicht in Kraft treten. Diese Mitteilung gab der niedersächsische CDU-Fraktionsvorsitzende David McAllister am Mittwoch bekannt. Das Vorhaben werde sich noch bis zum Jahr 2010 hinauszögern. Das Hundegesetz sollte eigentlich im kommenden Herbst in Hannover zur Diskussion gebracht werden

Ursprünglich hatte das Agrarministerium (CDU) geplant, dass Hundehalter, deren Tiere größer als 40 Zentimeter Schulterhöhe oder schwerer als 20 Kilogramm sind, einen Kompetenznachweis im Umgang mit dem Tier erbringen müssen. Auch Maulkorb- und Leinenzwang stehen zur Diskussion. Ferner ist geplant, dass Drogenabhängigen und verurteilten Gewalttätern das Halten von großen oder gefährlichen Hunden verboten wird. Außerdem soll die Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben werden. Grund für den Gesetzentwurf waren zahlreiche Beißattacken von Hunden.

Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflichtversicherung.html

In der Koalition mit der FDP wurde der Entwurf zwiespältig aufgenommen, in der CDU selber werde das geplante Gesetz als umstritten bezeichnet. Klar ist, so McAllister, dass ein besserer Schutz vor Beißattacken notwendig ist. Auf der anderen Seite müsse so ein Gesetz auch in der Praxis umsetzbar sein. Die Opposition im niedersächsischen Landtag schaut auch in Richtung der anderen Bundesländer. Dort wurde z. B. in Nordrhein-Westfalen die Hundehaftpflichtversicherung für größere Hunderassen ins Gesetz geschrieben.  Im weiteren Verlauf wird es nun zu einem Gespräch zwischen dem niedersächsischen Agrarminister und Fachleuten kommen, worin Einzelheiten des geplanten Gesetzes noch einmal debattiert werden.

Hingegen vertritt der Landesvorsitzende des Deutschen Hundewesens in Niedersachsen, Jochen Rissmann, die Meinung, dass die bestehenden Gesetze ausreichen würden. Die entsprechenden Ordnungsbehörden müssten dem Gesetz die notwendige Geltung verschaffen.

Weitere hundefreundliche Unterkünfte für den Urlaub mit Hund finden Sie hier auf Hundeurlaub.de. Für einen Urlaub mit Hund sollten Sie eine Hundehaftpflicht inkl. Mietschäden abgeschlossen haben. Bei der IAK GmbH aus Bottrop gibt es diese Hundehaftpflicht bereits ab 38,90 Euro im Jahr inkl. Mietschäden für den Urlaub mit Hund. Für weitere Infos hier klicken:  www.vergleichen-und-sparen.de