Archiv für die Kategorie ‘Einreisebestimmungen’

Einreisebestimmungen für Hunden: Immer wieder unterschätzt!

Donnerstag, 24. Juni 2010

Wie schön wäre es, gemeinsam mit seinem Hund entspannt in den Urlaub zu fahren. Das ist heute zwar einfacher, als früher, doch so ganz leicht, wird es Hund und Halter dann doch nicht gemacht.

Denn ob der Traum vom Palmengarten mit viel Auslauf, dem Baden im Mittelmeer mit anschließendem speziellem Menü für den Vierbeiner zu verwirklichen ist, ist auch heute noch fraglich. Denn vor der Einreise in ein fremdes Land muss man sich gut über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes erkundigen. Einige Einreisebestimmungen gelten sogar für fast alle Urlaubsländer. Dazu gehört die Tollwut-Impfung, die spätestens 30 Tage vor der Abreise gegeben werden muss, aber auch nicht älter sein darf, als 265 Tage. Selbstverständlich gibt es aber auch Einreisebestimmungen, die von Land zu Land verschieden sind.

In Italien beispielsweise, benötigt der Halter, um mit seinem Hund einreisen zu dürfen, ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt. Dieser muss bescheinigen, dass der vierbeinige Freund keine Tollwut und keine Infektionen hat. Zudem muss man wissen, dass in Italien Leinen- und Maulkorbzwang herrscht.

Eine Alternative wäre vielleicht Skandinavien. Eine romantische Unterkunft in einer Holzhütte in Norwegen oder Schweden mit viel Auslauf für den Hund, das wäre doch vielleicht etwas? Die Einreisebestimmungen für diese Länder sehen allerdings vor, dass sich der Hund vor der Einreise einer Blutprobe unterziehen muss. Diese soll belegen, dass die Tollwutimpfung erfolgreich war. Zusätzlich muss dem Hund eine Wurmkur verabreicht werden. Diese ist im Übrigen sehr kostspielig.

Eine echte Alternative wäre da ein Urlaub in den Niederlanden. Den Niederländern reicht der Imfpass – der EU-Heimtierausweis.

Einreise in EU-Mitgliedsstaaten

Mittwoch, 25. März 2009

Nicht nur Menschen müssen bei der Einreise in ein fremdes Land ihren Ausweis parat halten, auch Hunde müssen ihren Pass vorweisen – den EU Heimtierausweis. Innerhalb der EU gibt es eine allgemein geltende Bestimmung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) , die seit  dem 01.01.2004 gültig ist, zudem hat aber fast jedes Land seine eigenen Einreisebestimmungen.

Die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren findet Anwendung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Zu diesen zählen nach heutigem Stand: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien und Zypern.

Bei Einreisen in ein EU-Land, muss der vom Tierarzt ausgestellte Heimtierausweis mitgeführt werden. Nach den Bestimmungen der Tollwut-Verordnung muss das Mindestalter einer Impfung für in  Deutschland geimpfte Tiere drei Monate sein. Die Erstimpfung muss für Reisen mindestens 30 Tage alt sein und die Wiederholungsimpfung nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden. Für in anderen EU-Ländern geimpfte Tiere, gilt eine Impfung bereits nach 21 Tagen als gültig.

Mit Ausnahme von Schweden, Irland, Malta und Großbritannien, gestatten die Mitgliedsländer eine Einreise eines Hundes, der jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, wenn dieser einen EU-Heimtierausweis mitführt und entsprechend gechippt oder tätowiert und somit identifizierbar ist. Er muss seit seiner Geburt an dem Ort gehalten worden sein, an dem er geboren wurde und darf keinerlei Kontakt zu wild lebenden Tieren gehabt haben. Dies ist von einem Tierarzt zu bestätigen.

Für Schweden, Irland, Malta und Großbritannien galten bis 3. Juli 2008 weiterhin zusätzliche Anforderungen. Einige Länder haben zudem nationale Sonderregeln, die zu beachten sind.

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Einreisebestimmungen für Hunde in die Niederlande

Dienstag, 24. März 2009

Ein beliebtes Urlaubsreiseziel mit dem vierbeinigen Freund, sind die benachbarten Niederlande. Mit ihren weiten Stränden und Wasser in Hülle und Fülle, zählt die holländische Küste zu den beliebtesten Urlaubsorten des Landes.

Doch bei der Einreise mit einem Hund, hat der Hundehalter, wie in den meisten Ländern, Einreisebestimmungen zu beachten.

Zunächst sind die allgemeinen EU-Richtlinien zu beachten, die vorschreiben, dass bei der Einfuhr von Hunden ein EU Heimtierausweis notwendig ist. Neben der Beschreibung des Tieres enthält er den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies).
Die Tollwutimpfung muss nach den EU-Richtlinien gültig sein und der Hund über eine Tätowierung oder einen Chip verfügen, mit dem er eindeutig zu identifizieren ist.

Auch in den Niederlanden gibt es Regeln über die Einfuhr von „gefährlichen“ Hunden, die sogenannte RAD. Das umstrittene Gesetz aus dem Jahr 1993 wurde allerdings im Juni 2008 aufgehoben. Eine neue Regelung wird derzeit durch das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität erarbeitet. Mit dieser Neuregelung entscheidet nicht mehr das äußere Erscheinungsbild, sondern das Verhalten des Hundes darüber, ob er beschlagnahmt werden darf.

Die RAD (Regelung für aggressive Tiere) aus dem Jahr 1993 bleibt bis zur Verkündung der neuen Regelung offiziell in Kraft. Allerdings werden „Pitbulls“ bis dahin nur noch dann beschlagnahmt, wenn sie einen Beißvorfall verursacht haben.
Ein anschließender Verhaltenstest entscheidet, ob eine Einschläferung notwendig ist.
Auch jeder, einer anderen Rasse zugehöriger Hund, kann nach einem Beißvorfall beschlagnahmt werden.

Der Einreise mit einem „pitbullartigem“ Hund in die Niederlande ist mit Einhaltung der EU-Richtlinien möglich.

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Einreisebestimmungen für Hunde nach Finnland

Dienstag, 24. Februar 2009

Um den Urlaub mit Hund in Finnland zu genießen, sollte man folgende Einreisebestimmungen bedenken: Für die Einreise ist der Pet-Pass, der blaue EU-Heimtierpass, die Tollwutimpfung und der Chip vonnöten. Außerdem braucht der Hund im Urlaub in Finnland in den Pet-Pass eingetragen, dass ein bis 30 Tage vor der Einreise eine Bandwurm-Behandlung stattgefunden hat. Hunde, die jünger als drei Monate sind, müssen daheim bleiben – sie dürfen nicht nach Finnland einreisen. Finnland eignet sich ganzjährig für den Urlaub mit Hund. Die Finnen sind enorm auf Hygiene bedacht, was bedeutet, dass sämtliche Exkremente von den Hunden unbedingt sofort weggeräumt werden sollte. Das hat sich schon weltweit verbreitet, die Finnen sind hier allerdings besonders extrem. Weiterhin besteht größtenteils Leinenpflicht. Hunde sind in Finnland in jedem Fall natürlich herzlich willkommen; es ist allerdings angebracht, nicht ins Blaue zu reisen. Macht es ohne Hund vielleicht Spaß, sich eine Unterkunft erst vor Ort zu suchen, ist das in Finnland im Urlaub mit Hund nicht angebracht.

Nur so kann man sichergehen, dass ein Hund in der Urlaubsunterkunft auch wirklich willkommen ist. Alle höherwertigen Hotels oder Ferienhäuser sind grundsätzlich auf den Urlaub mit Hund ausgerichtet. In Restaurants sind Hunde nicht allzu gern gesehen – hier muss Bello brav draußen warten.

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Infos zum EU-Heimtierausweis

Freitag, 06. Februar 2009

Wer mit einem Tier unterwegs ist, sollte sich rechtzeitig darum kümmern, dass die „Papiere“ des Vierbeiners in Ordnung sind. Seit Oktober 2004 ist ein eigener Pass mit Lichtbild vorgeschrieben. Diesen bekommt man beim zuständigen Tierarzt, denn dieser kann auch die notwendige Tollwut-Impfung und die Kennzeichnung vornehmen. Für die Kennzeichnung ist ab 3.Juli 2011 nur noch ein Transponder (unter dem Fell eingebrachter Mikrochip) möglich. Bis dahin gibt es eine Übergangslösung, in der auch gut sichtbare Tätowierungen erlaubt sind.

Achtung: Bei Einreisen in die Länder UK (Vereinigtes Königreich/England), Malta, Irland und Schweden gelten strengere Vorschriften. So ist zusätzlich zur Impfung vor dem Antritt der Reise mit dem Heimtier von einem zugelassenen Labor eine Titrierung von Antikörpern (ein Test, mit dem die Wirksamkeit der Impfung nachgewiesen werden kann) vorzunehmen.

Hier geht es zu Infoseiten der Länder:
Irland , SchwedenGroßbritannienMaltaFinnland

Die EU-Bestimmungen gelten auch für die die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan.

Übrigens: Auf den gelben internationalen Impfpass kann man bei lückenlosen Einträgen im EU-Heimtierausweis verzichten, denn hier sind auch alle notwendigen Eintragsfelder vorhanden.

Die Kostenfrage ist abhängig davon, ob ein Transponderchip bereits implantiert wurde oder nicht. In der Regel hat man mit 10,- bis 25,- Euro die Sache aber schnell für sich und das Tier geregelt.

Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, lässt seinen Hund auch gegen die Krankheiten Staupe und Parvovirose impfen. Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, trägt aber auch zur Tiergesundheit bei.

Infos zur Staupe:
Diese Viruserkrankung wird auch Carresche Krankheit genannt. Beschwerden sind Durchfall, Erbrechen oder Atemwegsprobleme. Hiervon sind meist junge Hunde bis zu einem Alter von 6 Monaten betroffen. Wenn keine Schädigung des Nervensystems auftritt, erfolgt eine Erholung nach 2 bis 4 Wochen bei Behandlung mit Serumantikörpern.

Infos zur Parvovirose:
Diese Viruserkrankung wird von starkem Durchfall bestimmt. Fressunlust und Fieber sind oft feststellbar. Wenn nicht schnell mit Infusionen behandelt wird, verläuft die Krankheit sehr negativ. Nur mit strikten Hygienemaßnahmen und der Verabreichung von Antibiotika kann man Folgeerkrankungen und Ansteckungen vermeiden.

Hier geht es zu den Einreisebestimmungen für Hunde in europäischen Ländern

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Urlaub mit Hund – Einreisebestimmungen – Schnellübersicht

Sonntag, 18. Januar 2009

Seit dem 01.10.2004 findet die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakien, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern sind diese Länder.

Die Verordnung besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen. Der Mikrochip hat der ISO-Norm zu entsprechen. Bis zum Jahr 2011 kann die Kennzeichnung auch in einer gut lesbaren Tätowierung bestehen. Was neben dem Mitführen des neuen Heimtierausweises, der von einem Tierarzt auszustellen ist und aus dem hervorgehen muss, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des bestreffenden Tieres besteht, beachtet werden muss, kann nachfolgender Aufstellung entnommen werden. Sicherheitshalber sollte man sich aber vor Reiseantritt bei der jeweiligen Botschaft oder einem Konsulat auf den neuesten Stand bringen lassen. Damit für Sie der Urlaub mit Hund einfacher zu planen ist, finden Sie hier auf Hundeurlaub.de die Schnellübersicht der aktuellen Einreisebestimmungen:

Belgien
Es besteht allgemein Leinenpflicht für den Urlaub mit Hund in Belgien. Die örtlichen Behörden können für gefährliche Hunde Maulkorbzwang anordnen.

Dänemark
Die Einfuhr von Pit-Bull-Terriern und Tosas, sowie deren Kreuzungen, ist für den Hundeurlaub in Dänemark verboten. Es gilt Leinenpflicht.

Deutschland
Für die Verbringung aus einem EU-Land für den Urlaub mit Hund in Deutschland gelten die EU-Bestimmungen. Hunde der Rassen Pit-Bull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bull-Terrier, Bull Terrier sowie deren Kreuzungen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Finnland
Hunde und Katzen, die 3 Monate oder älter sind, benötigen eine tierärztliche Bescheinigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer mit Praziquantel, längstens 30 Tage vor der Einreise. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung bescheinigt sein.

Frankreich einschließlich Überseegebiete
Die Einfuhr ist beschränkt für Tiere die älter sind 3 Monate. Die Einfuhr von Kampfhunden ist für den Urlaub mit Hund in Frankreich beschränkt. Kampfhunde müssen an öffentlichen Orten von einem Volljährigen an der Leine geführt werden, sowie einen Maulkorb tragen.

Großbritannien, Malta und Nordirland
Für die Länder des Vereinigten Königreiches gilt das Pet Travel Scheme. Dazu müssen die Tiere gechipt, gegen Tollwut geimpft und auf Tollwutantikörper getestet werden. Zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme sollte ein Zeitraum von 4 Wochen liegen. Ab dem Tag der Blutentnahme muss eine Wartezeit von 6 Monaten eingehalten werden. Der Tollwuttiter muss bei mindestens 0,5 U/ml liegen. Bei regelmäßiger Impfung gilt die Untersuchung lebenslang. 24 bis 48 Stunden vor jeder Einreise muss eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer erfolgen und im Heimtierausweis dokumentiert werden. In Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen sind: Pit-Bull-Terrier, Tosa, Dogo Argentino und Fila Braziliero.

Irland
Bei der Einreise aus europäischen Ländern gelten die Einreisebestimmungen wir für Großbritannien.

Italien
Leine und Maulkorb sind mitzuführen – für den Hundeurlaub in Italien.

Niederlande
Es besteht Leinenpflicht für den Urlaub mit Hund in Holland. Pit-Bull-Terrier und deren Kreuzung dürfen nicht eingeführt werden. Für die Mitnahme eines American-Staffordshire-Terriers wird ein Stammbaum benötigt.

Portugal einschließlich Azoren und Madeira
Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht in Portugal. Hunde dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden, eine Ausnahme stellt die staatliche Eisenbahn dar. Das Mitnehmen von Hunden in Restaurants ist verboten.

Rumänien
Das Tier muss gechipt sein, eine gültige Tollwutimpfung besitzen und auf Tollwutantikörper getestet werden. Die Blutprobenentnahme darf frühestens 120 Tage, spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen und die Untersuchung muss bei einem zugelassenen Labor erfolgen. Der Titer muss mindestens 0,5 U/ml betragen. Wird eine regelmäßige Tollwutimpfung mit einem zugelassenen Impfstoff durchgeführt, gilt die Blutuntersuchung lebenslang. Eine Entwurmung gegen Bandwürmer muss mit einer dafür zugelassenen Arznei von einem Tierarzt innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise durchgeführt werden und im Heimtierpass dokumentiert werden. Für Hunde besteht Leinenzwang. Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten dürfen nicht eingeführt werden.

Slowenien
Es besteht Maulkorbpflicht für Slowenien in öffentlichen Verkehrsmitteln, Leinenzwang für Hund auf allen öffentlichen Plätzen.

Spanien einschließlich Inseln
Es gibt regionale Regelungen für den Hundeurlaub in Spanien hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb und gefährlicher Rassen.

Tschechische Republik
Leinen- und Maulkorbpflicht in Tschechien für den Hundeurlaub werden von Gemeinden bzw. Städten in örtlichen Rechtsverordnungen geregelt.

Ungarn
Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht in Ungarn für den Urlaub mit Hund Leinenzwang und in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht.

Weitere Staaten:
Island hat sehr strenge gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich des Imports von Tieren. Eine Voraussetzung ist eine 4-monatige Quarantäne. Touristen wird deshalb grundsätzlich keine Genehmigung erteilt.

In Norwegen gelten für die Tollwutimpfungen die gleichen Regeln wie in Schweden, ebenso für die Untersuchung des Tollwuttiters. Frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen müssen Hunde und Katzen mit einem Mittel, das Praziquantel enthält, entwurmt werden. Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen sowie der Name und die Dosierung des Mittels müssen im Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.

Seit dem 01.07.2007 gelten in der Schweiz die EU-Bestimmungen. Ein Importverbot besteht für Hunde mit kopierter Rute und/oder Ohren.

Zur Einreise nach Kroatien müssen Hunde mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein, die auch im Ausweis eingetragen sein muss. Eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung ist notwendig. Die Tollwutimpfung muss mindestens 6 Monate und höchstens 1 Jahr alt sein.

Hunde und Katzen benötigen für die Einreise in die Russische Föderation ebenfalls eine eingetragene gültige Tollwutimpfung. Diese muss mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate alt sein. Es muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das nicht älter als 10 Tage ist.

Für die USA benötigen Hunde und Katzen ein Gesundheitszeugnis mit Eintrag, dass sie frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sind. Eine Tollwutimpfung ist notwendig, die mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt und nicht älter als 12 Monate ist. Welpen, die jünger als 12 Wochen sind, dürfen ohne Tollwutimpfung einreisen.

Hunde, die älter als 3 Monate sind, müssen mindestens 15 Tage vor der Einreise in die Türkei gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut sowie Katzen gegen Tollwut geimpft werden. Für die Tiere muss bis 15 Tage vor der Einreise ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ausgestellt werden. Dieses muss bei der Einreise in die Türkei dem Amtstierarzt beim Zoll vorgelegt werden.

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Frank Richter
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Neuerungen im Italien-Urlaub – Urlaub mit Hund

Samstag, 10. Januar 2009

Schon im Winter 2008 wurde angedacht, die Reisebestimmungen in Italien in der staatlichen Eisenbahn Trenitalia zu verändern, weil Hunde unter Verdacht standen, Ungeziefer in die Bahnen einzuschleppen. War es ursprünglich geplant, dass große Hunde nicht mehr in der Bahn mitreisen dürften, wurde dies nun gelockert.

Auch in diesem Jahr dürfen größere Hunde in allen Zügen mitreisen, allerdings müssen in IC-, IC-Plus- und Expresszügen gesonderte Tickets für sie gelöst werden, was man auch als Tourist in Italien beachten sollte. Eine Art Sonderwaggon für Hundebesitzer in der zweiten Klasse ist außerdem in Planung. Urlaub mit Hund nach Italien, bleibt dies im Urlaub unbedingt zu beachten, da ansonsten Strafen folgen können. Als ‚große Hunde‘ sind alle Hunde gemeint, die das Gewicht von sechs Kilo überschreiten.

Alle Vierbeiner unter diesem Gewicht reisen dann gratis mit, wenn sie in Transportboxen mitgeführt werden – Ausnahme sind hier Regionalzüge, wo auch größere Hunde ohne Box und Spezialwaggon reisen dürfen – vorausgesetzt, sie tragen Leine und Maulkorb. Hunderassen, die man als gefährlich einstuft, Pitbulls, Dobermänner oder Rottweiler etwa, dürfen nicht mitreisen. Weiter angedacht sind noch Tierarzt-Bescheinigungen, die auch der Urlauber in Italien bei Benutzen der Bahnen mitzuführen hat, die Auskunft geben sollen, ob der Vierbeiner an ansteckenden Krankheiten leidet.

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