Wer sich Italien für seinen Urlaub mit Hund ausgesucht hat, für den stellt sich natürlich die Frage nach der Hunde-Freundlichkeit des bei Deutschen so beliebten Reiselandes. Ferien mit Hund in Bella Italia sind für viele Hundefreunde problemfrei. Der Freiraum für den eigenen Vierbeiner wird dabei jedoch vom Einhalten einiger Regeln abhängen.
Ein sogenannter Heimtierausweis und Hundehaftpflicht ist offiziell Pflicht und damit Voraussetzung für den Italien-Urlaub mit Hund. Im EU-Heimtierausweis sollte eine Tollwutimpfung eingetragen sein, die mindestens zwanzig Tage alt sein soll, die jedoch höchstens vor elf Monaten verabreicht wurde. Für die neuen, bis zu drei Jahre wirksamen Tollwut-Spritzen sollte deshalb deutlich die abweichende Laufzeit lesbar sein. Weitere Informationen zu speziellen regionalen Verbreitungen von Schädlingen und eventuell empfehlenswerten Impfungen vor allem für ältere oder geschwächte Tiere kann man beim Tierarzt rechtzeitig vor Antritt der Reise erfragen.
Ähnlich wie in Deutschland gibt es in Italien eine sogenannte „Sicherungspflicht“ während der Autofahrt. Hundegurte, Hunde-Geschirre oder eine Transportbox sind aber natürlich unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung empfehlenswert. Die Pflicht wird selten überprüft, kann aber im Einzelfall eine Strafe von bis zu 300 Euro bedeuten.
Durch einen Regierungserlass vor wenigen Jahren gilt offiziell in der Öffentlichkeit eine Leinenpflicht für Hunde. Die nötige Leine darf laut dem Erlass maximal eineinhalb Meter lang sein. Nicht nur durch die Eskalation zum Thema Müll in Neapel in den letzten Jahren ist zudem das Thema der Reinhaltung der Städte weiter auf der Agenda behördlicher Bemühungen. Dazu gehört auch, dass zukünftig Hundebesitzer verpflichtet sind, den Hundekot zu beseitigen.
