Wer mit seinem Haustier auf Auslandsreise geht, sollte den Pass des Vierbeiners nicht vergessen. Hunde und Katzen dürfen innerhalb der EU nur mit dem Haustierausweis über die Grenze. Ausgestellt wird das Papier vom Tierarzt. Vermerkt sind unter anderem Daten zu Tier und Herrchen sowie die letzte Tollwutimpfung. Die Erstimpfung muss laut ADAC mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein, für Folgeimpfungen gibt es derartige Fristen nicht.
Darüber hinaus müssen die Tiere mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Bis Ende Juli reicht aber auch noch die herkömmliche Tätowierung als Identifikationsmerkmal. Besonders strenge Regeln für einreisende Haustiere gelten in Großbritannien, Irland, Malta und Schweden. Dort ist bis Ende 2011 zusätzlich zum Ausweis der Nachweis von Tollwut-Antikörpern im Tierblut sowie der Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken verpflichtend. In Nicht-EU-Ländern können ebenfalls spezielle Regeln gelten, die vor der Einreise erfragt werden sollten.
Bei der Wiedereinreise aus EU-Ländern sowie Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Australien, Neuseeland, USA und Kanada nach Deutschland gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Erfolgt die Einreise aus anderen Ländern, muss noch vor der Abreise aus Deutschland ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Generell verboten ist in einigen Ländern die Einreise bestimmter Kampfhunderassen. Das gilt unter anderem in Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn. Manchmal muss neben der Leine zudem ein Maulkorb angelegt werden. Außerdem ist seit dem 3. Juli 2011 der Chip bei Hunden Pflicht. Zumindest dann, wenn sie mit ins Ausland reisen sollen. Eine Tätowierung reicht nun als Kennzeichnung nicht mehr aus.
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