Wer im Sommer mit seinem Hund ins Ausland fahren möchte, der sollte eines unbedingt beachten: Ab Juli dieses Jahres wird bei Auslandsreisen – auch in EU-Länder – der Chip beim Vierbeiner Pflicht. Eine Tätowierung im Ohr, wie die Züchter noch vor Jahren ihre Welpen kennzeichneten, reicht dann zur Identifizierung des Tieres nicht mehr aus.
Trotzdem muss ein Hund immer eindeutig zuzuordnen sein. Dabei ist seit einigen Jahren der Chip die gängige Praxis. Trotzdem scheuen sich immer noch viele Hundehalter davor, ihren Hund auf diese Art und Weise kennzeichnen zu lassen, weil sie bei ihrem Hund Schäden durch die Strahlung befürchten, die von dem Transponder – wie der Mikrochip eigentlich richtig heißt – ausgeht. Doch diese Annahme ist ein Irrtum: Der Transponder wird nur beim Ablesevorgang aktiviert und auch das nur im niederfrequenten Radiowellenbereich.
Der Transponder wird nicht nur Pflicht für Auslandsreisen, er bietet objektiv gesehen auch echte Vorteile. Mit dem Chip ist der Hund immer sicher und fälschungssicher gekennzeichnet. Er wird unter die Haut im Nacken des Tieres injiziert und dort bleibt er bis ans Lebensende des Hundes. Eine Tätowierung hingegen verblasst mit den Jahren, ist nicht mehr leserlich, kann gefälscht werden und sieht zudem auch nicht schön aus. Außerdem ist die Injektion des Chips im Gegensatz zur Tätowierung für den Hund absolut schmerzfrei.
Der Chip ist nur wenige Millimeter groß. Eingesetzt wird er normalerweise beim Tierarzt, inzwischen machen dies erfahrene Züchter auch schon zunehmend selbst. Der Transponder ist gewebeverträglich und kann nicht durch den Körper wandern. Die Chipnummer wird im Heimtierausweis eingetragen und man kann den Hund registrieren lassen. So ist er weltweit seinem Halter zuzuordnen.
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