Nicht nur der Hund kann Auslöser für einen Rechtsstreit sein. Viele Hundebesitzer haben Eigentum. Die Gebäudeversicherung leistet umfassenden Schutz für die wichtigste aller Altersvorsorgen für Frauchen, Herrchen, Ihre Kinder und Ihrem geliebten Vierbeiner. Damit dieses immer der Fall ist, muss der Eigentümer natürlich seine Immobile natürlich in Schuss halten, damit eventuelle bauliche Mängel nicht zu weiteren Schäden, z. B. durch Sturm oder Hagel führen.
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Vor allem jetzt im Frühjahr ist jahreszeitenbedingt wieder mit starken Stürmen zu rechnen. Regelmäßig werden Gebäude von umstürzenden Bäumen beschädigt oder Dächer durch die Sturmeinwirkung teilweise abgedeckt. Dabei muss der Sturm mindestens mit der Windstärke einwirken, damit die Gebäudeversicherung für diese Schäden in Leistung tritt.
Im Schadensfall muss der Besitzer im Zweifel der Gebäudeversicherung nachweisen können, dass ein Schaden nicht schon im Vorfeld bestanden hat. Das gilt besonders dann, wenn z. B. schon vorher auf dem Dach die Ziegel nicht mehr fest waren und schon bei geringerer Windstärke vom Dach gefallen wären.
Genauso müssen sich Hobbydachdecker bewusst sein, dass sie ihre Tätigkeit so ausführen, dass jeglicher Schaden ausgeschlossen werden kann. Denn wenn Arbeiten am Dach fehlerhaft oder mangelhaft ausgeführt werden, reicht es bei einem Sturm allein nicht aus, auf die Wetterumstände vor Ort hinzuweisen. Hier muss der Beweis erbracht werden, dass auch bei einer von Mängeln freien Konstruktion ein Schaden eingetreten wäre. Das kann vor allem dann zu Problemen führen, wenn die Ausbesserung des Daches laienhaft war. Wenn es zu Wasserschäden im Gebäude kommt, muss der Gebäudeversicherung ebenfalls nachgewiesen werden, dass dieser Schaden auch bei einer fachgerechten Dachreparatur aufgetreten wäre.
Somit steht man als Gebäudebesitzer grundsätzlich in der Pflicht, sein Eigentum in Schuss zu halten. In der Vergangenheit wurden von den deutschen Gerichten hinreichend Urteile gesprochen, die der Gebäudeversicherung in Bezug auf nicht geleistete Zahlungen Recht gegeben haben.
