Auslandsurlaub mit dem Hund

Wenn man einen Urlaub im Ausland zusammen mit seinem Hund plant, dann sollte man unbedingt die jeweiligen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes beachten. Diese Bestimmungen können sich gelegentlich auch ändern, so dass man sich vor der Reise möglichst bei den Auslandsvertretungen des Reiselandes direkt über die jeweils gültigen Bestimmungen informieren sollte. Informationen zur Einreise von Hunden gibt es außerdem auch bei Botschaften, Fremdenverkehrszentralen oder beim ADAC.

Vor allem in Europa ist die Einreise von Hunden in den meisten Urlaubsländern unkompliziert. Pflicht ist allerdings überall das Mitführen des EU-Heimtierpasses und eine gültige Tollwutschutzimpfung, die nicht älter als zwölf Monate und nicht frischer als vier Wochen sein darf. Empfohlen und inzwischen auch schon in  vielen Ländern Pflicht ist die Kennzeichnung des Hundes mittels Chip.

In einigen Ländern – wie zum Beispiel in Polen, Russland, Griechenland und einigen anderen – wird zudem auch noch ein aktuelles Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt gefordert, außerdem sind hier neben der Tollwut weitere Impfungen verpflichtend.

Außerdem kann es in allen Ländern geschehen, dass man nach dem Maulkorb gefragt wird. So zum Beispiel, wenn man im Ausland mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Deshalb sollte der Maulkorb unbedingt ins Reisegepäck, vor allem auch bei Reisen nach Italien oder Österreich.

Schweden und Norwegen hatten noch vor wenigen Jahren ausgesprochen strenge Einreisebestimmungen. So musste der Hund vor der Einreise in eine mehrmonatige Quarantäne. Diese Bestimmungen wurden allerdings schon Mitte der 90er Jahre gelockert, trotzdem ist hier die Einreise mit Hunden um einiges schwieriger als in manch anderen Ländern. Auch hier gilt: Unbedingt rechtzeitig vor der reise erkundigen!

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