Die Hundehaftpflichtversicherung ist der wichtigste Schutz für den vierbeinigen Gefährten. Sie schützt Frauchen und Herrchen vor Schadensersatzforderungen, wenn es unser Liebling mal arg zu doll getrieben hat. Dabei kann nicht nur durch den Spieltrieb ein Schaden verursacht werden, auch ein Biss sorgt für Aufregung und rechtfertigt einen Schadensersatzanspruch. Wenn die Verletzung schwerwiegender ist, wird es ohne Hundehaftpflichtversicherung für den Halter teuer.
Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflichtversicherung.html
Mittlerweile bieten viele Gesellschaften die Hundehaftpflichtversicherung an. Für einen optimalen Schutz sollte man prüfen, ob die folgenden Leistungen auch zum Versicherungsumfang gehören:
• Es werden nicht nur Leistungen für Personen- und Sachschäden erbracht, sondern auch für Vermögensschäden. Die empfohlene Deckung liegt bei mindestens 3 Mio. Euro.
• Mietsachschäden müssen mit versichert sein. Das ist von Bedeutung nicht nur für die gemieteten Wohnräume, sondern auch im Urlaub, wenn durch den Hund etwas beschädigt wird.
• Manche Tarife verzichten auf die Selbstbeteiligung, 150 Euro reichen vollkommen aus.
• Wer einen Hund für Therapiezwecke nutzt, sollte darauf achten, ob dieses ebenfalls in der Hundehaftpflichtversicherung eingeschlossen ist. Auch der Rettungs- oder Suchhund kann in bestimmten Tarifen mit seiner Tätigkeit versichert werden.
• Die Teilnahme an Hundeschulen gehört obligatorisch zum Versicherungsumfang.
• Ebenso soll das Risiko durch Hüten fremder Dritter Umfang der Leistungen sein – gerade hier hat Herrchen nicht die Kontrolle über seinen Vierbeiner
• Einige Gesellschaften bieten sogar Schutz, wenn der fremde Hüter selber durch den Hund gebissen wird.
• Das Führen ohne Leine ist bei den meisten Gesellschaften als Risiko standardmäßig abgedeckt. Von Bedeutung ist dieses u. a. im Urlaub, wo man mit den örtlichen Leinenzwängen nicht vertraut ist.
• Der Versicherungsschutz gilt auch weltweit, mindestens für zwei Monate.
Die Rechtsgrundlage für die Haftung des Hundehalters gibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Für den Hundehalter sollte die Hundehaftpflichtversicherung eine moralische Verpflichtung sein, denn auch ohne das eigene Zutun kann ein Schaden durch den Hund verursacht werden.
Bildquelle: www.pixelio.de – Stärkl Sabine
