Archiv für den Monat Oktober 2010

Der Hundeführerschein

Samstag, 30. Oktober 2010

Wer sich einen Hund zulegen und mit diesem verreisen möchte, der sollte natürlich auch dafür sorgen, dass er sein Tier jederzeit voll unter Kontrolle hat. Es wäre doch schade, wenn man seinen wohl verdienten Urlaub abbrechen müsste, weil das Tier einen anderen Menschen oder den Halter selbst angegriffen hat. In einigen Ländern der Bundesrepublik genießt man mit seinem Vierbeiner sogar Vorteile, wenn dieser die so genannte Gehorsamsprüfung abgelegt hat. Dann entfällt nämlich unter Umständen sogar die allgemein übliche Leinenpflicht. Das ist möglich, wenn das Tier samt Herrchen eine Prüfung nach dem „Augsburger Modell“ abgelegt hat, die als Grundlage einer Hundeausbildung dient. Dabei lernt das Tier, die Befehle seines Herrchens bedingungslos zu Befolgen. Umgekehrt lernt der Tierhalter die Eigenheiten der von ihm gewählten Hunderasse kennen.

Der Hundeführerschein gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Abschnitt. In der Theorie bekommt der Hundehaltes Kenntnisse zur Erziehung seines Tieres vermittelt und muss nachweisen, dass er sich mit den Grundzügen des artgerechten Verhaltens seines Vierbeiners auskennt. In der praktischen Prüfung muss unter Beweis gestellt werden, dass das Tier Befehle wie „Platz“, „Sitz“, „Bleib“ und „Fuß“ beherrscht und befolgt.

Natürlich benötigt Bello auch eine Hundehaftpflicht. Hier können Sie Tarife vergleichen und sparen: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflicht.html

Die standardisierte Ausbildung sowie die Prüfung zum Hundeführerschein können direkt beim Verband für das Deutsche Hundewesen oder einem seiner Landesverbände absolviert werden. Die jeweils aktuellen Termine dazu findet man in der Internetpräsenz des VDH. Dort erfährt man auch gleich, wo Fachausstellungen stattfinden oder die schönsten Hunde mit den besten Rassemerkmalen prämiert werden. Nützliche Hinweise zum Welpenkauf und zahlreiche Hintergrundinformationen rund um das Zusammenleben und den Urlaub mit dem Hund sind dort auch zu bekommen.

Pferdehaftpflicht: der beste Schutz rund um das Hobby Pferd und Reiten

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Große Tiere Haustiere benötigen einen separaten Versicherungsschutz. Für den Pferdefreund bietet sich die Pferdehaftpflicht an, um sich im Schadensfall vor Forderungen schützen zu können.

Mareike W. liebt ihre Stute Wyona und unternimmt mit ihr viele Ausritte. Sie genießen dabei die Weitläufigkeit der Landschaft und die milde Herbstsonne. Nach dem Ausflug führt Mareike W. ihr Pferd auf die Weide. Dort trifft sie ihre Freundin Tanja, die ihrerseits nach einem Ausritt die Stute Bandita dort ausführt. Durch ein Geräusch erschrak sich Wyona heftig und sprang zur Seite. Noch bevor Mareike W. den Abstand zur Stute Bandita vergrößern konnte, war es schon geschehen: Wyona trat das andere Pferd heftig gegen das linke Hinterbein. Das Bein schwoll an, Blut trat und die Verletzung musste tierärztlich versorgt werden.

Informationen zur Pferdehaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflicht.html

Wie ist nun ein solcher Unfall zu bewerten? Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass der Pferdehalterin, in diesem Fall Mareike W. für die Schäden geradestehen muss, die von ihrem Pferd verursacht werden. Dazu gehört auch die Übernahme der Kosten für eine tierärztliche Behandlung, ist doch die Verletzung durch die Tritte von Wyona ausgelöst worden. Auch ohne das Zutun von Mareike F. oder selbst, wenn sie im Schadensfall nicht anwesend ist, haftet sie dennoch für alle von Wyona verursachten Schäden. Die meisten Pferdeliebhaber kennen diese rechtlichen Bestimmungen und sichern sich deshalb auch mit der Pferdehaftpflicht ab, um im Schadensfall den Schadenersatzforderungen gerecht zu werden.

Ohne Absicherung mit einer Pferdehaftpflicht kann es schnell zu einem finanziellen Desaster kommen, denn nicht immer muss ein Schaden glimpflich verlaufen. Wenn z. B. ein Mensch durch einen Tritt verletzt wird, kommen schnell Schmerzensgelder, Kosten für Heilbehandlung und hohe Schadensersatzforderungen zusammen.

Ein weiteres Beispiel soll noch die Notwendigkeit der Pferdehaftpflicht dokumentieren: Das Pferde Sweet Milkyway von Cornelia K. sollte in eine Herde mit anderen Pferden integriert werden. Diese bestand bereits aus vier anderen Pferden. Gegen Mittag stellte der Stallbesitzer fest, dass sich Sweet Milkyway sehr aggressiv den anderen Pferden gegenüber verhielt und führte ihn von der Weide. Weiterhin stelle er Verletzungen bei den anderen Pferden fest, die allesamt tierärztlich behandelt werden mussten. Eine Schramme konnte mit Salbe versorgt werden, bei einem weiteren Pferd musste eine Risswunde am Jochbein genäht werden. Das dritte Pferd erlitt eine Verletzung am Hinterlauf und erhielt Boxenruhe.

Auch hier ist die Rechtslage eindeutig. Cornelia K. muss nun für die Tierarztrechnungen der anderen Pferdehalter aufkommen. Es handelt sich dabei zwar nicht um größere Verletzungen, aber in der Summe betrachtet ist Cornelia K. schon froh, dass sie den Schaden über ihre Pferdehaftpflicht abwickeln kann.

Bildquelle: Sabine Holzke, www.pixelio.de

Neue Aktion “Hunde WILLKOMMEN!”

Donnerstag, 14. Oktober 2010

Schluss mit “Hunde erlaubt” heißt es jetzt auf hunde-urlaub.net

Zwerndorf, 14. Oktober 2010. Urlaubsquartiere, die die Mitnahme von Hunden erlauben, gibt es mittlerweile zu Hauf. Sieht man jedoch genauer hin, heißt das nicht viel. Vor Ort ist es oft weit her mit der Urlaubsstimmung für Hund und Herrl. Dem stellt hunde-urlaub.net jetzt eine neue Aktion entgegen: „Hunde WILLKOMMEN!“

Hunde sind die neue Zielgruppe Nummer Eins für Hotel- und Ferienhausbetreiber. Durchsucht man Urlaubsdatenbanken, gibt mittlerweile jedes fünfte Haus an, die Mitnahme von Hunden zu erlauben. Eine Entwicklung zum Schaden der Hunde-Halter.

Gabriela Kropitz, Initiatorin von hunde-urlaub.net: „Erlaubt heißt nichts anderes als nicht verboten. Man kann den Hund mitnehmen, darf ihn dann aber etwa weder im Speisesaal dabei haben noch im Garten laufen lassen. Geschweige denn gibt es in Hausnähe hundegeeignete Spazier- oder Bademöglichkeiten.“

Schwarze Schafe

Seit mehr als drei Jahren betreibt Gabriela Kropitz hunde-urlaub.net mit großem Erfolg. „Die Vermittlung von hundefreundlichen Quartieren liegt mir persönlich am Herzen. Leider hat sich aber der Begriff „Hunde erlaubt“ im Laufe der Zeit stark verwaschen, und immer mehr schwarze Schafe schlichen sich in die Datenbanken der Reisevermittler, mit denen wir kooperierten“, so Kropitz.

Hunde WILLKOMMEN!

Dem hat sie nun ein Ende gesetzt und die Aktion „Hunde WILLKOMMEN!“ ins Leben gerufen. Gabriela Kropitz: „Ab sofort melden sich die Häuser direkt bei uns an und machen sehr genaue Angaben zu den Möglichkeiten, die der Hunde-Urlauber vor Ort hat.“ Viele haben darüber hinaus spezielle Angebote, etwa ein eingezäuntes Riesengrundstück, Dogsitting oder gar einen eigenen Hunde-Schwimmteich.

Interaktive Suche

Auf einer interaktiven Karte kann der Suchende quer durch Europa navigieren. Verschiedenfärbige Pins markieren die Häuser, per Mausklick kommt man zur Detail-Präsentation des Hotels, des Ferienhauses oder der Wohnung.

Gabriela Kropitz ist stolz auf das völlig neuartige Konzept, das dem Hunde-Urlauber einen wirklichen Mehrwert bietet: „Kein Zittern mehr, wie „erlaubt“ der Hund ist. Diese Häuser freuen sich auf Hunde-Urlauber!“

Hundefreundliche Häuser können sich  zu „Hunde WILLKOMMEN!“ anmelden. Über office@hunde-urlaub.net gibt es alle Details zur Aktion.

Über hunde-urlaub.net:

hunde-urlaub.net ist DIE Urlaubsplattform für Hunde-Urlauber. Spezialisiert auf Urlaubsreisen mit dem Hund bietet hunde-urlaub.net Hotels, Ferienwohnungen und Häuser an, in denen Hunde nicht nur erlaubt, sondern WILLKOMMEN sind. Ganz nach dem Motto: So macht Hunde-Urlaub Spaß!

Rückfragehinweis:

Gabriela Kropitz
Geschäftsleitung

hunde-urlaub.net
office@hunde-urlaub.net
www.hunde-urlaub.net

Mobil +43-676 31 35 930
Fax +43-1-804 805 356 60

hunde-urlaub.net: So macht Hunde-Urlaub Spaß!

Bildrechte bei hunde-urlaub.net, Abdruck honorarfrei.

Der Hund gehört während des Fluges in eine Transportbox

Freitag, 01. Oktober 2010

Jetzt, wo der Urlaub so kurz vor der Tür steht und eigentlich schon alles in trockenen Tüchern ist, sollte man sich spätestens Gedanken über den Transport des Hundes während der Flugreise machen. Gerade eine Flugreise bedeutet für den vierbeinigen Freund eine große Strapaze und Stress.

Einige Dinge sollte man wissen, bevor man sich gemeinsam mit dem Hund auf die Flugreise begibt. Hunde, die leichter sind, als fünf Kilo, dürfen bei den meisten Fluglinien mit in der Kabine reisen. Allerdings muss der Hund in einer Transportbox untergebracht sein. Diese darf höchstens die Ausmaße von sonst üblichem Handgepäck haben. Dieses Behältnis wird dann den ganzen Flug über unter dem Sitz deponiert. Manche Stewardessen erlauben allerdings, dass man den Hund auf den Schoß nehmen darf – das ist aber keine Regel und man hat keinen Anspruch darauf. Wissen sollte man auch, dass bei den meisten Fluggesellschaften nur eine begrenzte Zahl von Hunden in der Kabine mitreisen darf. Von daher ist es ratsam, rechtzeitig einen Flug zu buchen.

Größere Hunde müssen während der gesamten Flugreise im Gepäckraum in einer Transportbox untergebracht werden. Besonders wichtig ist, dass diese Box ausbruchsicher sein muss. und das Sie eine Hundehaftpflicht für den Hund haben.Zudem sollte sie wasserdicht und stabil sein. Die Größe einer solchen Transportbox sollte so gewählt sein, dass der vierbeinige Freund gut drin stehen kann, sich aber auch hinlegen und drehen kann. Eine ausreichende Anzahl Luftlöcher sorgt dafür, dass der Hund genügend Luft während des Fluges bekommt. Auch sollte in der Box noch Platz für Futter- und Wassernapf sein und sie sollte gut gepolstert sein.