Archiv für den Monat August 2010

Winterurlaub: Was tun, wenn die Ski gestohlen worden sind?

Freitag, 06. August 2010

Es ist zwar noch ein wenig hin, aber Gedanken kann man sich schon jetzt machen – über den nächsten Winterurlaub. Für viele Menschen ist der Winterurlaub ein wichtiger Meilenstein im Jahr, fahren sie doch gerne und viel Ski. Und gerade die Skifahrer wird es interessieren, dass es Möglichkeiten gibt, sich gegen Ski-Diebstahl zu versichern.

Ein Versicherungsunternehmen, das eine Skiversicherung anbietet, zu finden, ist allerdings nicht ganz einfach, denn eine Skiversicherung gehört nicht zu gängigen Versicherungsarten. Daher bieten nicht viele Versicherer eine solche Versicherung an. Am ehesten findet man sie bei einem großen Skiverband. Allerdings muss man wissen, dass man Mitglied in diesem Verband werden muss, damit man einen solchen Versicherungsvertrag abschließen kann.

Was gehört nun aber zum Leistungskatalog einer Skiversicherung? Selbstverständlich gehören zum Grundabsicherungs-Tarif die wichtigsten Schadensfälle, wie beispielsweise der Ski-Diebstahl. Die wenigsten Skifahrer wissen, dass in den Skigebieten in den Alpen ungefähr alle halbe Stunde ein Ski gestohlen wird. Weitere Bestandteile des Grundabsicherungs-Tarifs sind Skibruch und Skibeschädigung. Man sollte aber genau prüfen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Versicherung den Schaden zahlt. So sehen manche Versicherungsverträge vor, dass die Ski in der Zeit zwischen 19 Uhr und 6 Uhr in einem geschlossenen Raum oder KFZ sein müssen. Manche Versicherungen schließen den Versicherungsschutz in den Pausen, die man tagsüber macht, aus. Hier muss man genau lesen.

Zusätzliche Leistungen können auch mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Dazu gehören Schadenszahlungen bei einem Unfall. Da werden dann die Kosten für die Bergung und die Kosten im Falle einer Invalidität oder Todes übernommen. Versicherungen vergleichen und dabei sparen können Sie hier unter: www.vergleichen-und-sparen.de

Guter Kfz-Versicherungsschutz bei Urlaub im Ausland wichtig

Donnerstag, 05. August 2010

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Auch in diesem Jahr verreisen die Bundesbürger wieder vorwiegend auf vier Rädern. Laut ADAC-Reisemonitor bevorzugen 54,7 Prozent das eigene Auto als Transportmittel – auch bei Reisezielen außerhalb der Bundesrepublik. Gleichzeitig haben bis zu 79 Prozent der deutschen Urlauber Angst vor einem Unfall im Ausland, 44 Prozent fürchten eine Panne, so eine aktuelle Studie der GfK-Gruppe im Auftrag der DA Direkt. Und das aus gutem Grund: Deutsche Verkehrsteilnehmer sind jährlich in über 150.000 Unfälle auf ausländischen Straßen verwickelt.

Ist ein Unfall passiert, kommt es vor allem auf einen zuverlässigen Versicherungsschutz an. Denn in den meisten europäischen Ländern gelten in der Kfz-Versicherung Deckungssummen, die nur einen Bruchteil der deutschen Standards darstellen.

Die Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflicht sind in der EU zwar seit einigen Jahren vereinheitlicht, jedoch ist die EU-Richtlinie noch nicht in allen Ländern umsetzt. So betragen die Mindestdeckungen bei Sachschäden in Litauen, Griechenland und Irland gerade mal ein Zehntel des deutschen Standards. Noch niedriger sind die Haftungsgrenzen außerhalb der EU – zum Beispiel in der Türkei.

Auf der sicheren Seite ist man in diesem Fall mit einer Auslandsschadenschutzpolice. Diese ist in manchen Kfz-Haftpflichtversicherungen bereits enthalten oder kann bei anderen für wenige Euro im Monat zusätzlich abgeschlossen werden. Der Auslandsschadenschutz garantiert bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall im Ausland Leistungen nach deutschem Recht und Standard.

Sinnvollen Schutz bietet im Ausland auch ein Schutzbrief. Bei Panne oder Unfall wird damit sofort Hilfe geleistet.“ Der Schutzbrief übernimmt in der Regel die Kosten für Abschleppen oder Unterstellung des Fahrzeugs, Ersatzwagen oder Rücktransport bei Verletzungen, aber auch den Krankenbesuch und den Arzneimittelversand ins europäische Ausland. Der größte Anbieter von Schutzbriefen ist in Deutschland der ADAC, diese Zusatzleistung kann aber auch über die Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.

Mit auf die Reise sollten auf jeden Fall die Grüne Versicherungskarte und der Europäische Unfallbericht. Die Grüne Versicherungskarte ist innerhalb der EU nicht mehr Pflicht, dennoch ist es ratsam, sie auch hier mitzuführen. Die Karte ist kostenlos über den jeweiligen Autoversicherer erhältlich und garantiert den Kfz-Haftpflichtschutz mindestens nach den Bestimmungen des Besuchslandes. Der Europäische Unfallbericht sollte ebenfalls in zweifacher Ausführung im Auto liegen – dieser gewährleistet bei einem Unfall die reibungslose Kommunikation im nicht deutschsprachigen EU-Ausland.

„Rechtzeitig vor dem Urlaub ist es ratsam, den eigenen Kaskoschutz zu überprüfen“, macht Versicherungsexperte Thorsten Bohg vom unabhängigen Verbraucherportal toptarif.de deutlich. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt lediglich für Schäden am Fremdfahrzeug auf. Wer sein Fahrzeug vor Schäden schützen möchte, sollte eine Voll- oder Teilkaskoversicherung erwägen. Da die Angebote der Versicherer je nach persönlichem Fahrerprofil und Wagen stark variieren, empfiehlt sich sowohl bei der Kaskoversicherung als auch bei Zusatzleistungen wie Auslandsschutz oder Schutzbrief ein gründlicher Versicherungsvergleich.

Besonders im Urlaub ist es wichtig, dass der Hund gekennzeichnet ist

Donnerstag, 05. August 2010

Urlaubszeit ist die Zeit, wo unheimlich viele Menschen unterwegs sind und wo es schnell einmal passieren kann, dass etwas verloren geht. Das gilt auch und im Besonderen, wenn man gemeinsam mit seinem Hund auf Reisen geht. Denn schnell ist es passiert, und der vierbeinige Liebling ist verschwunden.

Es ist daher ratsam, den Hund kennzeichnen zu lassen. Ein einfacher Adressanhänger reicht meistens nicht aus. Wie schnell ist auch der verloren. Es gibt zwei gängige Möglichkeiten, den Hund kennzeichnen zu lassen. Einmal kann man ihn tätowieren lassen und zum anderen kann man ihm einen Mikrochip implantieren lassen. Beide Möglichkeiten werden in den meisten anderen Ländern anerkannt. Man muss nämlich wissen, dass man bei einer Reise ins Ausland die Kennzeichnung des Hundes mittels Tätowierung oder Chip nachweisen muss. Das gehört zu den Einreisebestimmungen.

Als besonders sichere Kennzeichnung gilt die Implantation eines Mikrochips. Dabei handelt es sich um eine kleine Glaskapsel, den Transponder, der steril ist. Der Transponder hat die Größe eines Reiskorns und in seinem Innern versteckt sich ein Mikrochip mit einer Antenne. Bevor der Transponder eingesetzt wird, muss er mittels eines Lesegeräts aktiviert werden. Diese Aktivierung bewirkt, dass die 15-stellige Zahl im Innern des Transponders von außen nicht mehr verändert oder manipuliert werden kann.

Das Einsetzen des Transponders ist für den Hund zwar unter Umständen ein wenig unangenehm, da keine Narkose verabreicht wird. Allerdings ist das Einsetzen sehr schnell und einfach gemacht. Über eine Spritze wird der Transponder durch eine Kanüle unter die Haut geführt. Anschließend ist die Kennzeichnung des Hundes abgeschlossen. Natürlich sollte für den Hund auch eine Hundehaftpflicht abgeschlossen sein bzw. abgeschlossen werden.

Der Hund im Auto

Sonntag, 01. August 2010

Wer mit seinem Hund im Auto in den Urlaub fährt, der ist gut beraten, wenn er die Autofahrt im Vorfeld gut plant. Denn so eine Fahrt mit dem Auto ist für manche Hunde ungewohnt. Deshalb ist es ratsam, seinem Hund von Anfang an das Autofahren beizubringen. Der Hund muss lernen, in dieser für ihn sehr aufregenden Situation ruhig zu bleiben.

Richtig Autofahren fängt schon beim Einsteigen an. Es ist wichtig, dass der Hund lernt, ruhig in das Fahrzeug einzusteigen. Denn wenn er zu ungestüm ist, dann könnte er die Einrichtung kaputt machen oder seinen Menschen und sich selbst verletzen. Ruhiges Einsteigen kann man trainieren. Regelmäßiges Üben hilft dabei. Gut ist auch, wenn man dafür sorgt, dass der Hund etwas Bekanntes im Auto vorfindet. Sei es seine Hundedecke oder sein Spielzeug.

Ein weiterer wichtiger Punkt beim Autofahren mit dem Hund, ist die Absicherung. Ein Hund gilt rechtlich als Ladung und er muss so mitgeführt werden, dass er niemanden gefährdet. Der Hund sollte also zumindest angeschnallt werden. Man darf sich nämlich nicht vertun, ein Hund kann zum lebensgefährlichen Geschoss werden, falls der Fahrer einmal unvermittelt bremsen muss und der Hund nicht angeschnallt ist. Im Handel kann man Sicherheitsgurte und Sicherheitsgeschirre für Hunde erstehen. Damit kann der Hund während der Fahrt auf dem Rücksitz angeschnallt werden. Diese Sicherheitsgurte bieten zum Einen den nötigen Halt, sie geben dem Hund aber auch eine gewisse Bewegungsfreiheit. Allerdings sollte man beim Kauf eines solchen Sicherheitsgurtes auf Qualität achten. Manche Billig-Angebote bieten nicht den erforderlichen Schutz des Hundes.