Silvester hat nicht nur Vorteile: während die Menschen sich im Sekt ertrinken und megagespannt auf den 0.00 Uhr – Gong warten, um endlich „losknallen“ zu dürfen, ahnen Tiere nichts Gutes, versuchen sich bereits vorher zu verstecken und reagieren extrem ängstlich auf die lauten Silvesterkracher, die ab 0.00 Uhr ertönen.
So auch in der Silvesternacht 2009/2010. Ein ängstlicher Australian Shepherd verirrte sich vor Angst auf die A1 bei Kiel, um dem lauten „Knallen“ zu entfliehen. Die Polizei war nicht in der Lage, das ängstliche Tier einzufangen, auch ließ es sich nicht anlocken. Nun, da die Polizei auch das Absperren der Autobahn nicht für sinnvoll hielt, weil das Tier überall und nirgends auftauchte (verständlicherweise), fuhren die Polizeibeamten das Tier „einfach“ an. Der Hund erlag seinen Verletzungen und konnte nicht gerettet werden.
Bis hier hin eine eventuell verständliche Reaktion der Polizeibeamten, die im Grunde lediglich vermeiden wollten, dass Passanten der Autobahn durch das Tier in Gefahr gebracht werden.
Aber jetzt: Die Polizei wünscht den Ersatz des Fahrzeugs, welches natürlich bei diesem Anfahren ebenfalls beschädigt wurde. Mit dieser Einstellung und selbstverständlich auch aufgrund dieser Taktik insgesamt haben sich die Polizisten in Schleswig-Holstein nunmehr sehr viele Feinde gemacht. Tierschützer und Tierhalter sind empört.
Unser Tipp: Tierversicherung vergleichen und sparen – Hundehaftpflicht nur 39,80 Euro und Hunde OP Kranken bereits ab 10,25 Euro.
Zum einen versteht der Deutsche Tierschutzbund nicht, warum das Überfahren des Hundes möglich war, nicht jedoch das gezielte Erschießen des Hundes (auf diese Art und Weise hätte der Hund schmerzfrei ableben können). Zwar sei es in manchen Situationen gerechtfertigt, ein Tier umzubringen, wenn es Gefahr für andere Menschen und Autofahrer darstellt, aber halt nicht auf diese Art und Weise.
Wir werden sehen, was sich daraus ergibt …
Tags: Hund, Hunde OP Kranken, Hundehaftpflicht, Silvester, Tierversicherung, Unfall





































Um was geht es bei diesen Fragen? Um Sensibilität oder um Gesetze? Die Gesetzeslage ist diesbezüglich sehr eindeutig und klar: Haustiere jedweder Art haben nicht außerhalb der Kontrolle eines Menschen in der Gegend herumzulaufen. Geschieht das aber doch und es kommt zu einem Unfall oder Schaden irgendeiner Art, dann haftet der Tierhalter dafür.
Wenn ich also eine frei laufende Katze oder einen entlaufenden Hund auf einer Landstraße überfahre, weil ich nicht mehr schnell genug bremsen kann und dieses Tier (So ein Hund kann ja herne mal 40 Kilo wiegen) reißt mir den Spoiler ab, dann ist das bei meinem Auto ein Schaden von mehreren Tausend Euro.
Soll ich darauf verzichten, weil der Besitzer so traurig ist?
Der Einsatz einer Dienstwaffe unterliegt in diesem Land (zum Glück!) auch sehr strengen Regeln. Man darf nichte infach so auf einen Hund schießen, wenn der nicht ganz konkret eine Bedrohung ist. Eine vermutete Gefahr ist aber irgendwie abzuwenden. Das ist ein Eiertanz für die armen Polizisten. Und sicher hat keine Spaß an diesem Job gehabt.
Gern wird an dieser Stelle dann immer das Verursacherprinzip umgedreht. Böse Polizisten, armer Hund, armer Besitzer.
Korrekt ist aber: Wenn der Besitzer den Hund so unter Kontrolle gehabt hätte, wie man das von jedem Hundebesitzer erwarten muss, dann wäre das nicht passiert.
Ich möchte nicht, dass jemanden Hund vors Auto läuft und der weicht aus falsch verstandener Tierliebe aus und rammt dafür ein Auto, so dass vielleicht noch jemand zu Tode kommt.