Nicht nur Menschen müssen bei der Einreise in ein fremdes Land ihren Ausweis parat halten, auch Hunde müssen ihren Pass vorweisen – den EU Heimtierausweis. Innerhalb der EU gibt es eine allgemein geltende Bestimmung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) , die seit dem 01.01.2004 gültig ist, zudem hat aber fast jedes Land seine eigenen Einreisebestimmungen.
Die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren findet Anwendung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Zu diesen zählen nach heutigem Stand: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien und Zypern.
Bei Einreisen in ein EU-Land, muss der vom Tierarzt ausgestellte Heimtierausweis mitgeführt werden. Nach den Bestimmungen der Tollwut-Verordnung muss das Mindestalter einer Impfung für in Deutschland geimpfte Tiere drei Monate sein. Die Erstimpfung muss für Reisen mindestens 30 Tage alt sein und die Wiederholungsimpfung nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden. Für in anderen EU-Ländern geimpfte Tiere, gilt eine Impfung bereits nach 21 Tagen als gültig.
Mit Ausnahme von Schweden, Irland, Malta und Großbritannien, gestatten die Mitgliedsländer eine Einreise eines Hundes, der jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, wenn dieser einen EU-Heimtierausweis mitführt und entsprechend gechippt oder tätowiert und somit identifizierbar ist. Er muss seit seiner Geburt an dem Ort gehalten worden sein, an dem er geboren wurde und darf keinerlei Kontakt zu wild lebenden Tieren gehabt haben. Dies ist von einem Tierarzt zu bestätigen.
Für Schweden, Irland, Malta und Großbritannien galten bis 3. Juli 2008 weiterhin zusätzliche Anforderungen. Einige Länder haben zudem nationale Sonderregeln, die zu beachten sind.
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