Einreisebestimmungen für Hunde nach Finnland

Um den Urlaub mit Hund in Finnland zu genießen, sollte man folgende Einreisebestimmungen bedenken: Für die Einreise ist der Pet-Pass, der blaue EU-Heimtierpass, die Tollwutimpfung und der Chip vonnöten. Außerdem braucht der Hund im Urlaub in Finnland in den Pet-Pass eingetragen, dass ein bis 30 Tage vor der Einreise eine Bandwurm-Behandlung stattgefunden hat. Hunde, die jünger als drei Monate sind, müssen daheim bleiben – sie dürfen nicht nach Finnland einreisen. Finnland eignet sich ganzjährig für den Urlaub mit Hund. Die Finnen sind enorm auf Hygiene bedacht, was bedeutet, dass sämtliche Exkremente von den Hunden unbedingt sofort weggeräumt werden sollte. Das hat sich schon weltweit verbreitet, die Finnen sind hier allerdings besonders extrem. Weiterhin besteht größtenteils Leinenpflicht. Hunde sind in Finnland in jedem Fall natürlich herzlich willkommen; es ist allerdings angebracht, nicht ins Blaue zu reisen. Macht es ohne Hund vielleicht Spaß, sich eine Unterkunft erst vor Ort zu suchen, ist das in Finnland im Urlaub mit Hund nicht angebracht.

Nur so kann man sichergehen, dass ein Hund in der Urlaubsunterkunft auch wirklich willkommen ist. Alle höherwertigen Hotels oder Ferienhäuser sind grundsätzlich auf den Urlaub mit Hund ausgerichtet. In Restaurants sind Hunde nicht allzu gern gesehen – hier muss Bello brav draußen warten.

Weitere hundefreundliche Unterkünfte für den Urlaub mit Hund finden Sie hier auf Hundeurlaub.de. Für einen Urlaub mit Hund sollten Sie eine Hundehaftpflicht inkl. Mietschäden abgeschlossen haben. Bei der IAK GmbH aus Bottrop gibt es diese Hundehaftpflicht bereits ab 38,90 Euro im Jahr inkl. Mietschäden für den Urlaub mit Hund. Für weitere Infos hier klicken:  www.vergleichen-und-sparen.de

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